NPD-Klage gegen deutsche Ministerin abgewiesen

Karlsruhe (APA/dpa) - Die rechtsextreme NPD ist mit einer Klage gegen die deutsche Familienministerin Manuela Schwesig gescheitert. Das deut...

Karlsruhe (APA/dpa) - Die rechtsextreme NPD ist mit einer Klage gegen die deutsche Familienministerin Manuela Schwesig gescheitert. Das deutsche Verfassungsgericht entschied am Dienstag, Äußerungen Schwesigs im Thüringer Wahlkampf hätten die Rechte der Partei nicht verletzt.

Demnach sind Aussagen Schwesigs in einem Zeitungsinterview nicht ihrem Ministeramt zuzurechnen. Gleichzeitig präzisierten die Richter in ihrem Grundsatzurteil die Voraussetzungen, unter denen Parteipolitiker mit Ministeramt gegen andere Parteien im Wahlkampf Stellung beziehen dürfen.

Familienministerin Schwesig begrüßte das Urteil als ein „starkes Zeichen auch für all jene, die sich vor Ort gegen Rechtsextremismus engagieren“. „Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt: Es ist unser Recht, und ich füge hinzu - es ist unsere Pflicht, unsere Demokratie zu verteidigen gegen diejenigen, die sie abschaffen wollen“, sagte sie.

Die SPD-Vizevorsitzende hatte in der „Thüringischen Landeszeitung“ im Juni mit Blick auf die Landtagswahl in Thüringen im September unter anderem gesagt: „Ziel Nummer 1 muss sein, dass die NPD nicht in den Landtag kommt.“ Die NPD sah dadurch ihr von der deutschen Verfassung garantiertes Recht auf Parteien-Chancengleichheit verletzt.

„Der Antrag ist unbegründet“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in Karlsruhe. Die Äußerungen der Ministerin seien dem politischen Meinungskampf zuzuordnen. Schwesig habe dafür nicht die Autorität ihres Ministeramtes oder die Ausstattung ihres Hauses in Anspruch genommen.

Voßkuhle warnte weiter davor, das Urteil als „Freifahrschein“ zu verstehen. Der Senat habe sich intensiv mit den Grenzen der Äußerungsrechte von Mitgliedern der Bundesregierung befasst.

Gegen die NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) läuft derzeit in Deutschland ein neues Verbotsverfahren, nachdem der Bundesrat im Dezember 2013 einen entsprechenden Antrag gestellt hatte. Zehn Jahre zuvor war ein NPD-Verbot vor dem höchsten deutschen Gericht gescheitert. Die NPD ist in einem Landesparlament (Mecklenburg-Vorpommern) vertreten. Bei der letzten Bundestagswahl im September 2013 kam sie nur auf 1,3 Prozent der Stimmen.