Innsbruck

Prozess nach Tod bei Faschingsumzug erneut vertagt

Die Neuauflage des Prozesses wegen fahrlässiger Tötung gegen einen 21-Jährigen wurde am Dienstag am Innsbrucker Landesgericht erneut vertagt. Der Verteidiger beantragte eine mündliche Erörterung eines Gutachtens.

Innsbruck – Der Prozess nach dem Brand auf einem Faschingswagen im Februar 2012 gegen einen 21-jährigen Tiroler wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck auf den 19. Februar vertagt worden. Der Verteidiger beantragte die mündliche Erörterung eines Gutachtens und die Ladung mehrerer Zeugen.

Das Gutachten des Brandsachverständigen sei weder schlüssig, noch nachvollziehbar und in sich widersprüchlich, sagte Verteidiger Roland Kometer zur Richterin. Deshalb beantrage er die Ladung des Sachverständigen, um Fragen zu dem Gutachten erörtern zu können. Außerdem habe der Sachverständige keine Versuche durchgeführt, um ausschließen zu können, dass eine Zigarette den Brand ausgelöst habe.

Das Kostüm eines 37-Jährigen war laut Staatsanwaltschaft während eines Umzugs im Innsbrucker Stadtteil Mühlau mit einer Heizkanone in Berührung gekommen und hatte daraufhin Feuer gefangen. Der Mann erlag drei Wochen später in der Klinik seinen Verletzungen. Dem Beschuldigten, der die Heizkanone zur Verfügung gestellt hatte, wurde vorgeworfen, diese beim Umzug unter Missachtung der Betriebsanleitung und der Sicherheitsbestimmungen verwendet zu haben.

Der Angeklagte wurde bei der ersten Hauptverhandlung im Oktober 2012 zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Oberlandesgericht hatte den Schuldspruch jedoch wieder aufgehoben. (APA)

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