Neuer EU-Mechanismus zum Schutz von Grundwerten: Erste Debatte 2015

Brüssel (APA) - Die EU-Außen- und Europaminister haben sich am Dienstag auf einen neuen Mechanismus zum Schutz der Grundrechte innerhalb der...

Brüssel (APA) - Die EU-Außen- und Europaminister haben sich am Dienstag auf einen neuen Mechanismus zum Schutz der Grundrechte innerhalb der EU-Staaten verständigt. Mindestens ein Mal im Jahr werde es eine allgemeine Debatte im EU-Ministerrat dazu geben. Bei Problemen in den EU-Staaten könne es auch ad hoc Diskussionen geben, sagte der deutsche Staatsminister im Auswärtigen Amt, Michael Roth, am Dienstag.

Im Lichte der Erfahrungen mit autoritären Tendenzen in Ungarn und Rumänien haben Deutschland, Dänemark, Finnland und der Niederlande einen neuen Grundwerte-Mechanismus in der EU gefordert. Die EU-Kommission machte im März ihrerseits einen Vorschlag für ein Frühwarnsystem gegen „systemische Bedrohungen“ der Rechtstaatlichkeit in den EU-Staaten, hat diesen aber bisher nicht weiter verfolgt.

Die EU müsse die gemeinsamen Werte im Falle des Falles verteidigen, sagte Roth. Dies stärke die EU nach innen und außen. „Wenn wir einen eigenen Mechanismus haben, den wir auch anwenden, bringt das alle nach vorne“, sagte Roth. „Wir wollen niemand an den Pranger stellen, aber deutlich machen dass es bei Rechtstaatlichkeit und Grundwerten nicht um Nebensächlichkeit geht.“

„Wir wollen keine Sanktionen“, sagte Roth. Denn die EU habe im Fall des Falles bereits die sogenannte „Atombombe“ Artikel 7, der bei schweren Grundrechtsverstößen den Stimmrechtsentzug eines EU-Landes vorsehe. Es gehe um einen konstruktiven Dialog. Im nächsten Jahr werde erstmals eine solche Diskussion stattfinden, 2016 werde geprüft, ob die EU noch nachschärfen müsse.

Die Vizepräsidentin des EU-Parlaments, Ulrike Lunacek von den österreichischen Grünen, begrüßte den Beschluss, forderte aber weiter gehende Schritte. „Angesichts der zunehmenden Grundrechtsverletzungen in mehreren Mitgliedsstaaten muss die Union in diesem Bereich eindeutig Position beziehen, ansonsten verliert sie jede Glaubwürdigkeit auch gegenüber den Beitrittskandidaten-Ländern, bei denen peinlich genau und zurecht auf die Einhaltung der Kopenhagener Kriterien vor dem Beitritt gepocht wird“, sagte Lunacek.

Lunacek plädierte für die Schaffung eines „Peer review“-Verfahrens nach Vorbild der OECD im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Menschenrechts- und Justiz-Experten aus den EU-Staaten und der europäischen Ebene sollen dabei die Grundrechte-Situation in den Mitgliedsländern verfolgen und gegebenenfalls Kritik oder Unterstützung anbieten.