EuGH

EU-Gericht streicht Hamas von Terrorliste

Kämpfer der Ezzedine al-Qassam Brigaden, dem bewaffneten Arm der Hamas.
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Aus Verfahrensgründen streicht der Europäische Gerichtshof die Palästinenserorganisation Hamas von der Terrorliste. Gelder bleiben dennoch eingefroren.

Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof hat die EU angewiesen, die Palästinenserorganisation Hamas von ihrer Liste mit terroristischen Organisationen zu nehmen. Die Entscheidung sei aus „Verfahrensgründen“ getroffen worden, teilte der Gerichtshof am Mittwoch in Luxemburg mit.

Der EuGH stellte in der Begründung fest, dass die Nennung der Hamas auf der Terrorliste nicht auf Tatsachen gestützt sei, sondern auf Zurechnung von Fakten beruhe, die der Presse und dem Internet entnommen seien. Allerdings bleiben die gegen die Hamas verhängten Strafmaßnahmen vorerst in Kraft, um „die Wirksamkeit etwaiger künftiger Maßnahmen“ zu gewährleisten.

Der militärische Arm der Hamas steht seit 2001 auf der EU-Terrorliste, seit 2003 auch der politische Teil der Organisation. Die Islamisten hatten gegen das Urteil geklagt. Dadurch wurden Gelder der Organisation und ihrer Mitglieder in Europa eingefroren.

Das Gericht betonte, seine Entscheidung lasse die Frage unberührt, ob die Hamas tatsächlich eine terroristische Organisation sei. Die Strafmaßnahmen gegen die Hamas werden dem Urteil zufolge nun noch für mindestens drei Monate aufrechterhalten oder im Falle einer Berufung, bis dieses Verfahren entschieden sei.

Die Hamas wurde kurz nach Beginn der ersten Intifada im Dezember 1987 gegründet. Der Name ist die Abkürzung der arabischen Bezeichnung für „Islamische Widerstandsbewegung“, das Wort selbst bedeutet „Eifer“. Programmatisches Ziel ist die Zerstörung Israels und die Errichtung eines islamischen Staates Palästina von der Mittelmeerküste bis zum Jordanfluss. Nach Kämpfen mit der Fatah-Partei von Palästinenserpräsident Mahmoud Abbas übernahm die Hamas im Sommer 2007 die Kontrolle im Gazastreifen. Auch nach einer Aussöhnung mit der Fatah übt sie dort de facto weiter die militärische Kontrolle aus. (APA/AFP/dpa)