BayernLB/Hypo - Lange Schatten der Nacht der Verstaatlichung

Wien/München/Klagenfurt (APA) - Die neueste „Garantieklage“ beim Handelsgericht Wien, wie sie in Bayern betitelt wird, bezieht sich aus weiß...

Wien/München/Klagenfurt (APA) - Die neueste „Garantieklage“ beim Handelsgericht Wien, wie sie in Bayern betitelt wird, bezieht sich aus weiß-blauer Sicht auf „Garantien“ im Aktienkaufvertrag im Rahmen der Verstaatlichung der Hypo durch die Republik Österreich vor fünf Jahren in der Nacht auf 14. Dezember 2009. Auslöser ist demnach die Trennung der früheren Hypo Alpe Adria in den Abbauteil Heta und den Balkan-Verkaufsteil.

Zum Verkauf des Balkanteils müsste die BayernLB eigentlich ihr Okay abgeben. Aber auch hier sieht sie ihr „Mitwirkungsrecht bereits umgangen“ - und zwar durch die Übertragung der Anteile an der Südosteuropa-Holding der früheren Hypo an die Banken-ÖIAG Fimbag, die den Verkauf managen soll, „ohne die vertraglich zugesicherte Einbindung der BayernLB“. Dieser „rechtswidrigen Übertragung“ hat die BayernLB Ende November widersprochen.

Danach gab es den Brief ans Finanzministerium, dass die strittigen 2,4 Mrd. Euro bis Mitte vergangener Woche überwiesen werden sollen, was nicht geschah. Daher sei es nun zur neuerlichen Klage gekommen.

In erster Linie bezieht sich die BayernLB als frühere Mehrheitseigentümerin der ehemaligen Hypo Alpe Adria auf folgenden Passus im Verstaatlichungsvertrag: „Im Falle der Aufspaltung der Bank (Hypo, Anm.) oder einer wirtschaftlich vergleichbaren Maßnahme, nach der die Lebensfähigkeit der Bank nicht mehr gewährleistet ist, wir der Bund (Republik Österreich, Anm.) die BayernLB rechtzeitig im Vorhinein verständigen und stellt der Bund auf Verlangen der BayernLB die Rückzahlung der zu diesem Zeitpunkt aushaftenden Darlehen und Kreditlinien der BayernLB an die Bank sicher.“

~ WEB http://www.bayernlb.de

www.heta-asset-resolution.com ~ APA152 2014-12-17/10:23