Deutsche Wirtschaft warnt vor neuen Belastungen

Berlin/Karlsruhe (APA/AFP) - Nach dem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts, wonach die steuerliche Schonung von Firmenerben weitge...

Berlin/Karlsruhe (APA/AFP) - Nach dem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts, wonach die steuerliche Schonung von Firmenerben weitgehend verfassungswidrig ist, warnen Wirtschaftsvertreter vor Belastungen. „Die Politik muss jetzt ihr Versprechen einhalten, den Generationenwechsel in Familienunternehmen weiterhin zu ermöglichen“, erklärte der Präsident des Bundesverbands der deutschen Industrie (BDI), Ulrich Grillo.

„Alles andere gefährdet Investitionen und Arbeitsplätze. Nötig sei „eine mittelstandsfreundliche und verfassungsfeste Erbschaft- und Schenkungsteuer“, so Grillo am Mittwoch.

Auch der Verband der chemischen Industrie (VDI) mahnte, der Gesetzgeber müsse „beständige Verschonungsregeln“ schaffen. Die zahlreichen familiengeführten Unternehmen in Deutschland benötigten „endlich zuverlässige Regeln für die Übertragung von Betriebsvermögen auf die nächste Generation“, erklärte VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga forderte eine komplette Abschaffung der Erbschaftsteuer.

Dagegen forderte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, „künftig auch Multimillionäre und Milliardäre entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zur Erbschaftsteuer heranzuziehen“. Im Zuge der Gesetzesreform müssten die Einnahmen aus der Steuer mindestens verdoppelt werden. Die Verschonung von Erben, denen ganze Unternehmen oder Aktienpakete „in Multimillionen- oder Milliardenwert“ hinterlassen werden, sei nicht zu begründen.

Das deutsche Finanzministerium versicherte, die notwendige Reform der Erbschaftsteuer werde „keine Erhöhung der gesamtwirtschaftlichen Belastung“ mit sich bringen. Ziel sei eine „verfassungskonforme Begünstigung übertragenen betrieblichen Vermögens“. Das Bundesverfassungsgericht habe ohnehin „lediglich einzelne Aspekte der geltenden Regelungen beanstandet“, befand der Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Michael Meister (CDU).

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte in der Früh entschieden, dass die Steuerbefreiungen beim Vererben von Betrieben weitgehend verfassungswidrig sind. Der Gesetzgeber müsse mehrere Ausnahmeregelungen bis zum 30. Juni 2016 abschaffen.