Tierschützer protestieren gegen geplante Schweinemast im Weinviertel
Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) kündigte für Mittwochabend eine Demonstration in Maissau an. Ein Schweinemäster soll dort eine Halle für 600 Tiere planen.
Maissau – Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) hat am Mittwoch auf Missstände in der Tierhaltung in Niederösterreich aufmerksam gemacht. Der Aussendung zufolge sollte am Abend vor dem Gemeindeamt in Maissau gegen Tierquälerei in der Schweinemast protestiert werden. In dem Weinviertler Ort plane ein Schweinemäster eine Halle, in die 600 Tiere „gepfercht werden sollen“.
Die Tierschutzorganisation sprach in der Aussendung von „Schweinehaltung wie im tiefsten Mittelalter“: Dem VGT vorliegende Fotos aus dem bestehenden Stall des Bauwerbers würden Tiere zeigen, die „auf engstem Raum unter fürchterlichen Bedingungen dahinvegetieren müssen“. Allen Schweinen sei gleich nach der Geburt der Schwanz abgeschnitten worden, sie müssten im eigenen Kot leben.
Zudem seien Bewohner über mögliche Geruchsbelästigungen im Gemeindegebiet besorgt, viele würden sich gegen das Projekt aussprechen. Rund 30 Aktivisten und Anrainer wurden zu der Kundgebung, die sich an den Gemeinderat und die Bevölkerung richte, angekündigt. Der VGT forderte in der Aussendung eine öffentliche Diskussion über die Existenzberechtigung von Tierfabriken und das Leid, das den Tieren in solchen Anlagen angetan werde.
Weiters hat der VGT eigenen Angaben zufolge mangelhafte Pferdehaltungen im Kamptal angezeigt: In Schönberg am Kamp (Bezirk Krems) seien Tiere vorwiegend ohne Unterstand und damit nicht gesetzeskonform untergebracht. Die zuständige Bezirksbehörde bleibe trotz wiederholter Meldungen aus der Bevölkerung untätig, wurde kritisiert.
Zwei Informanten hätten sich am Mittwoch bei der Tierschutzorganisation über die Zustände beschwert. In der Katastralgemeinde Plank am Kamp erachte der Amtstierarzt eine befahrene Eisenbahnbrücke als geeigneten Unterstand für zwei Pferde, empörte sich Elmar Völkl vom VGT: „Aus den Fotos ergibt sich, dass es dort weder trocken, eingestreut oder windgeschützt ist, noch ist die Haltung von Pferden unter plötzlichem Lärm erlaubt.“ (APA)