Rechnungshof: Forschungsstiftung erreichte Ziele nur eingeschränkt
Wien (APA) - Das Ziel, mit der Gründung der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung im Jahr 2003 eine budgetunabhängige ...
Wien (APA) - Das Ziel, mit der Gründung der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung im Jahr 2003 eine budgetunabhängige Finanzierung von Forschungsvorhaben sicherzustellen, wurde laut Rechnungshof (RH) „nur eingeschränkt“ erreicht. Die angestrebten jährlichen Ausschüttungen von 125 Mio. Euro wurden nur 2004 bis 2006 erreicht, hält ein am Donnerstag veröffentlichter Bericht fest.
Auf die drei Jahre unmittelbar nach Einrichtung der Stiftung, die sich aus Zinserträgen des sogenannten Jubiläumsfonds der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) und des ERP-Fonds speist, folgten teilweise magere Zeiten. Die Zuwendungen blieben dann „deutlich hinter den Erwartungen zurück und unterlagen zudem auch starken Schwankungen“, heißt es. „Eine für die Durchführung von Forschungsvorhaben notwendige längerfristige finanzielle Perspektive konnte in Folge der volatilen finanziellen Mittel der Nationalstiftung nicht im erwarteten Ausmaß sichergestellt werden.“ Die erwarteten Zinserträge erwiesen sich als „zu optimistisch“.
Die Summen der vergebenen Fördermittel verdeutlichen die angesprochenen Schwankungen: Beliefen sie sich 2008 noch auf 80,4 Mio. Euro, waren es im Jahr darauf lediglich 36,58 Mio. Auf eine Erholung 2010 (74,97 Mio.) und 2011 (75,05 Mio.) folge 2012 wieder ein Absinken auf 51,42 Mio. Auf 92,81 Mio. Euro im Jahr 2013 folgte heuer ein massiver Einbruch auf lediglich 38,7 Mio. Euro. Für das kommende Jahr hat die Stiftung vorgestern, Dienstag, eine Ausschüttung in der Höhe von 63 Mio. Euro beschlossen.
Die Erträge gehen alljährlich an die Forschungsförderungsgesellschaft FFG, den Wissenschaftsfonds FWF, die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), die Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG), die Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG) und die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (aws). Welche Institutionen als Fördermittelempfänger in Betracht kommen, also als „vom Bund getragene Förderungseinrichtungen“ gelten, und welche Kriterien für eine Trägerschaft des Bundes maßgeblich sind, sollte laut RH seitens des Finanzministeriums und des Wissenschaftsministeriums künftig präzisiert werden.
Die ausgewiesene Zielsetzung, dass die Stiftung möglichst geringe Verwaltungs- und Abwicklungskosten verursachen soll, konnte laut den Prüfern erreicht werden. Mangels aussagekräftigen Wirkungsmonitorings sei allerdings die Frage, in welchem Ausmaß die Stiftung dazu beiträgt, österreichische Forschungsexzellenz sichtbar zu positionieren und ihr Beitrag zu Internationalisierung, nicht überprüfbar gewesen.