Verfassungsklage

Opposition will doch noch Hypo-Insolvenz ermöglichen

Die Hypo Alpe-Adria Bank in Klagenfurt.
© APA/BARBARA GINDL

FPÖ, Neos und Grüne haben eine Verfassungsklage gegen das Hypo-Sondergesetz präsentiert. Das Ziel: Die Hypo (jetzt Heta) soll doch noch in die Insolvenz geschickt werden. Die Opposition will damit erreichen, dass die Steuerzahler geschont werden.

Wien/Klagenfurt – Die Oppositionsparteien FPÖ, Grüne und NEOS haben am Donnerstag auf NEOS-Initiative eine Verfassungsklage gegen das Hyposondergesetz präsentiert. Diese wollen sie noch heuer beim Verfassungsgerichtshof einbringen. Ziel sei es, doch noch eine Insolvenz der Heta zu erzwingen, die als Abbau-Gesellschaft der früheren Hypo-Alpe-Adria firmiert. So sollen die Steuerzahler geschont werden.

De jure handelt es sich um einen Drittelantrag auf Gesetzesprüfung von den Abgeordneten dieser drei Parteien. Dieser wird dieser Tage an Parlamentspräsidentin Doris Bures (SPÖ) übergeben, die diesen dann an den Verfassungsgerichtshof weiter leiten muss.

Der begleitende Anwalt, Walter Schwartz, sagte, konkret richtet sich die Verfassungsklage gegen zwei Teilgesetze des Sondergesetzes. Einerseits wird das Gesetz zur Schaffung der Abbaueinheit (GSA) angegriffen, andererseits das Hypo-Alpe-Adria-Sondergesetz (HaaSanG), das dem Schuldenschnitt von landesbehafteten Nachranganleihen zu 100 Prozent vorsieht, während andere Gläubiger gar nicht zur Kasse gebeten werden sollen.

Opposition sieht Vorteile gegenüber privaten Beschwerden

NEOS-Finanzsprecher Rainer Hable sagte vor Journalisten, beim Hypo-Sondergesetz gebe es Probleme mit der Verhältnismäßigkeit und mit dem Gleichheitsgrundsatz. Die oppositionelle Verfassungsklage sei stärker als die zahlreichen ebenso eingebrachten privaten Beschwerden gegen das Gesetz, so Hable. „Umfang und Angriffsrichtung sind viel breiter als es bei privaten Beschwerden sein kann.“

„Alle Gläubiger der Hypo sollen gleich behandelt werden“, sagte FPÖ-Finanzsprecher Elmar Podgorschek. „Alleine aus der Frage der Gerechtigkeit ist dieses Gesetz anzufechten.“ Man gehe unter den drei Parteien, die auch beim Hypo-Untersuchungsausschuss zusammenarbeiten werden würden, davon aus, vom VfGH Recht zu bekommen.

Grünen-Finanzsprecher Werner Kogler wies darauf hin, dass es jetzt noch Spielraum dafür gebe, Gelder im Sinne der Steuerzahler zurückzuholen – „nach dem Serientotalversagen nahezu aller Verantwortungsträger“. Das Sondergesetz diene den Regierungsparteien nur dazu, so zu tun, als ob gehandelt werde. Dabei würden damit nur wenige alles verlieren, während viele alles behalten würden.

Einig sind sich FPÖ, Grüne und NEOS darin, dass alle Gläubiger gleich belastet werden sollten - auch die Steuerzahler sollten endlich als Stakeholder wie andere Gläubiger betrachtet werden, wie es Kogler formulierte. (APA)