Hypo-Sondergesetz - FPÖ/Grüne/NEOS: Nur angebliche Budgetentlastung

Wien/Klagenfurt (APA) - Da alle 73 Abgeordneten der drei Parteien den Drittelantrag unterstützen, wird die notwendige Abgeordnetenzahl von 6...

Wien/Klagenfurt (APA) - Da alle 73 Abgeordneten der drei Parteien den Drittelantrag unterstützen, wird die notwendige Abgeordnetenzahl von 61 locker überschritten. Die Oppositionspolitiker sind sich einig, dass „die vom Gesetzgeber gewählte Abwicklungskonstruktion dazu führt, dass sich der größtmögliche Verlust aus dem wirtschaftlichen Desaster der HBInt (Hypo Alpe Adria, Anm.) verwirklicht“.

Das Konvolut des Hypo-Sondergesetzes insgesamt diene nur „angeblich“ einer Entlastung des Bundesbudgets und des Kärntner Landesbudgets, heißt es im Antrag von FPÖ, Grünen und NEOS. „Dies auf Kosten bestimmter Gesellschafter und bestimmter Nachranggläubiger.“

Gemeint sind damit die BayernLB die mit 800 Mio. Euro geschnitten werden soll und Gläubiger landesbehafteter Nachranganleihen mit 890 Mio. Euro nach Regierungsangaben gänzlich geschnitten werden.

Aus Sicht der FPÖ, NEOS und Grünen ist der Schuldenschnitt zu gering bemessen. Statt einer Insolvenz werde die Hypo - inzwischen Abbaueinnheit Heta - künstlich am Leben erhalten. Die dem Bundesministerium für Finanzen im Rahmen des Gesetzes zur Schaffung der Abbaueinheit (GSA) „eingeräumten Befugnisse sind derart unbestimmt, dass das Bestimmtheitsgebot in eklatanter Weise verletzt wird“, steht im Drittelantrag geschrieben.

Oppositionspolitisch übersetzt heißt das, wie es NEOS-Finanzsprecher Rainer Hable sagte, dass „die Abbaueinheit einer Insolvenz im Weg steht“. Die Insolvenz ist aus Sicht Hables und seiner FPÖ- bzw. Grün-Pendants Elmar Podgorschek und Werner Kogler jene Möglichkeit, mit der die Steuerzahler noch am besten geschont werden könnten.

Im Antrag wird zudem gemutmaßt, dass es sich beim 100-Prozent-Haircut bei den vom Land Kärnten behafteten Nachranganleihen in Wahrheit gar nicht um 890 Mio. Euro handelte. 90 Mio. Euro fielen weg, weil sie gar nicht betroffen seien (was mit Beilagen zum Antrag untermauert wird). Weitere 150 Mio. Euro müssten von den 890 Mio. Euro abgezogen werden, weil sie im Portfolio der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung stünden - die nicht geschnitten werden kann. Daher sei beim 100-Prozent-Schnitt tatsächlich von 650 Mio. Euro auszugehen, so die drei Parteien.

Darüber hinaus würden das Hypo Alpe Adria Sanierungsgesetz (HaaSanG) und die danach erfolgte Hypo Alpe Adria Sanierungsverordnung (HaaSanV) durch die Finanzmarktaufsicht - sprich 100-Prozent-Schuldenschnitt - bei von Kärnten landesbehafteten Nachranganleihen „in einem Ausmaß von 890 oder 650 Mio. Euro in die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Unverletzlichkeit des Eigentums und Gleichheit vor dem Gesetz eingreifen“, sind sich FPÖ, Grüne und NEOS sowie deren Anwälte weiters einig. Eine Vermögensverschiebung allein dürfe nicht Zweck einer „Enteignung“ sein. Außerdem handle es sich um einen „Tropfen auf dem heißen Stein“ bei der „unsachlichen Enteignung“, die auch „unionsrechtlich nicht gerechtfertigt“ sei.

Und: „Soweit landesgesetzliche Haftungen des Landes Kärnten durch Bundesgesetz für nichtig erklärt werden, begegnen diese Regelungen auch kompetenzrechtlichen Bedenken.“

Aus Sicht des begleitenden Anwalts der drei Parteien, Walter Schwartz, wird durch die Abbaueinheit „für eine einzelne Bank eine neue abweichende Insolvenzordnung geschaffen“. Mit der Verordnung würden Forderungen und oder Verbindlichkeiten der Hypo „an dritte Rechtsträger oder den Bund übertragen - ohne näher Determinierungen“. Man gehe auch davon aus, dass es nicht möglich sei, solche Verbindlichkeiten über eine Verordnung zu übertragen.

Im Drittelantrag wird auch daran erinnert, dass seit Inkrafttreten des Schuldenschnitts nach der HaaSanV auch das Land Kärnten wie die Heta beim Landesgericht Klagenfurt geklagt wurden. „Der vorliegende Drittelantrag verfolgt auch das Ziel, Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.“ Dabei geht es um 400 Mio. Euro.

~ WEB www.heta-asset-resolution.com

http://www.fpoe.at

http://www.gruene.at

http://www.verfassungsgerichtshof.at ~ APA360 2014-12-18/13:57