B50-Umfahrung Schützen - Gegner kritisieren Eröffnung

Eisenstadt/Schützen am Geb. (APA) - Vor der Eröffnung der B50-Umfahrung von Schützen am Gebirge (Bezirk Eisenstadt) regt sich Kritik: Die Gr...

Eisenstadt/Schützen am Geb. (APA) - Vor der Eröffnung der B50-Umfahrung von Schützen am Gebirge (Bezirk Eisenstadt) regt sich Kritik: Die Grünen warnten am Donnerstag wegen laufender Verfahren vor einem drohenden „Schwarzbau“. Der Umweltdachverband befürchtet die Verletzung von EU-Grundrechten durch das Schaffen von Fakten. Das Projekt beruhe auf gültigen Bescheiden, hieß es aus dem Büro von Straßenbaulandesrat Helmut Bieler (SPÖ).

„Laut unserer Einschätzung wird der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) die Bescheide kippen. Die Straße wäre dann ein Schwarzbau und eine nicht genehmigte Anlage“, erklärte der Grüne Landtagsabgeordnete Wolfgang Spitzmüller.

Der Umweltdachverband kritisierte, bezüglich der UVP-Pflicht seien weder Nachbarn, noch Grundeigentümer oder NGOs berücksichtigt worden. Grüne und Umweltdachverband wiesen auf ein beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) laufendes Verfahren mit einer ähnlichen Problematik hin: Im Schlussantrag habe die Generalanwältin vor dem EuGH festgestellt, dass nach der österreichischen Rechtslage eine Verletzung der EU-Grundrechte vorliege, weil eben Grundeigentümer oder Nachbarn im UVP-Verfahren ausgeschlossen würden.

Vor diesem Hintergrund sei davon auszugehen, dass nach endgültigen Entscheidungen des EuGH und des VwGH das Straßenbauprojekt neu beurteilt werden müsse, argumentieren die Kritiker. Vor allem sämtliche Enteignungsverfahren und das Feststellungsverfahren zur UVP-Pflicht könnten davon empfindlich betroffen werden.

Wären nicht alle Bescheide gültig, hätte es keinen Baubeginn gegeben, konterte man im Büro des Straßenbaulandesrates die Kritik an der Eröffnung. Es lägen auch ausnahmslos alle notwendigen rechtsgültigen Genehmigungen vor. Seit Baubeginn habe in keinem Verfahren bauaufschiebende Wirkung bestanden. Jedem stehe es zu, Genehmigungen und Bescheide anzufechten. Das ändere aber nichts an der Tatsache, dass die Umfahrung „nach den geltenden Gesetzen mit den gültigen entsprechenden Bescheiden“ und Genehmigungen umgesetzt und fertiggestellt worden sei.