„Lebenslanger“ 5 - Verteidiger: Keine Beweise für Mord
Wien (APA) - „Ich glaube nicht, dass irgendwer in diesem Saal sagen kann, was an diesem Tag passiert ist“, meinte Verteidiger Alexander Eppe...
Wien (APA) - „Ich glaube nicht, dass irgendwer in diesem Saal sagen kann, was an diesem Tag passiert ist“, meinte Verteidiger Alexander Eppelein in seinem Schlussplädoyer. Er stellte nicht in Abrede, dass sein Mandant im Lauf des Verfahrens zahlreiche widersprüchliche Aussagen von sich gegeben hatte: „Er hat sicher mehrfach gelogen. Aber es gibt keinen Beweis, dass er Robert A. am 28. Juni 2011 erstochen hat.“
Folglich sei der Slowake nach dem Grundsatz, dass im Zweifel zugunsten des Angeklagten vorzugehen ist, vom Mordvorwurf freizusprechen. Den Raub habe der 24-Jährige zugegeben, „und dafür wird er auch zu bestrafen sein“, so Eppelein.
Staatsanwalt Gerd Hermann forderte dagegen mit Nachdruck einen Schuldspruch im vollen Umfang der Anklage. Der Slowake habe „die homosexuelle Neigung von Robert A. ausgenützt“ und diesen „heimtückisch in den Park gelockt“. Dort habe er den 33-Jährigen in gemeinsamer Verabredung mit seinem bereits rechtskräftig verurteilten Landsmann zu Tode gebracht und im Anschluss „ausgesackelt“, so Hermann. Mit dem Urteil war nach 17.00 Uhr zu rechnen.