„Lebenslanger“ 2 - Staatsanwalt meldete Strafberufung an
Wien (APA) - Dass der 24-Jährige in seinem zweiten Schwurprozess eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe erhielt, war für Staatsanwalt Gerd ...
Wien (APA) - Dass der 24-Jährige in seinem zweiten Schwurprozess eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe erhielt, war für Staatsanwalt Gerd Hermann nicht akzeptabel. Er meldete unmittelbar nach der Urteilsverkündung Strafberufung an, womit er erkennen ließ, dass für ihn in diesem Fall ausschließlich lebenslang infrage kommt.
Der vorsitzende Richter verwies in der Urteilsbegründung in Bezug auf den neuerlichen Schuldspruch auf den Wahrspruch der Geschworenen, der ex lege keiner näheren Erläuterung bedarf. Bei der Strafbemessung waren das teilweise Geständnis - den inkriminierten Raub hatte der Slowake zugegeben - mildernd, eine Vorstrafe, das Zusammentreffen von zwei Verbrechen und die „besondere Brutalität“ wurden dagegen erschwerend gewertet. Bei Betrachtung der Strafzumessungsgründe erschienen dem Gericht 20 Jahre schuld- und täterangemessen.
Der Slowake erbat drei Tage Bedenkzeit. Er hinterließ bei der Urteilsverkündung keinen besonders bewegten Eindruck.