Künftige Banken-Abwicklungen - Ausnahmen für besicherte Anleihen

Wien (APA) - Ab 1. Jänner 2015 ist die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) die nationale Banken-Abwicklungsbehörde. Sie wird für trude...

Wien (APA) - Ab 1. Jänner 2015 ist die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) die nationale Banken-Abwicklungsbehörde. Sie wird für trudelnde Banken schon präventiv Abwicklungspläne erstellen und umsetzen. Im Notfall steuert sie, wie Kriseninstitute ohne vorherigen Staatsgeldeinschuss vom Markt ausscheiden. Auch Gläubiger kommen zum Handkuss. Ausnahmen vom „Bail-in“ gibt es für besicherte Verbindlichkeiten.

Mit dem neuen österreichischen Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz wird ab Jänner geregelt, wie der drohende Ausfall einer Bank gehandhabt und dabei die Finanzmarktstabilität gewahrt werden soll.

Für die beiden akuten Krisengesellschaften Hypo Alpe Adria/Heta bzw. Volksbanken AG (ÖVAG) kommt das Gesetz freilich zu spät. Hier ist der Steuerzahler schon vorweg in die Pflicht genommen worden.

Zum Einsatz bringen kann die FMA künftig folgende Instrumente: Unternehmensveräußerung, Errichtung eines Brückeninstituts („Bridge Bank“), Ausgliederung von Vermögenswerten, Gläubigerbeteiligung („Bail-in“).

Zur Gläubigerbeteiligung kann die Behörde Verbindlichkeiten eines Instituts zur Verlustabdeckung heranziehen oder in verlusttragendes Eigenkapital zwangsumwandeln. Ausgenommen sind dabei per Gesetz gesicherte Einlagen, Verbindlichkeiten gegenüber Beschäftigten, besicherte Verbindlichkeiten und Interbankverbindlichkeiten mit einer „Ursprungslaufzeit“ von weniger als sieben Tagen, wie die FMA am Montag erläuterte.

Besicherte Anleihen wären der entsprechenden EU-Richtlinie und dem neuen österreichischen Gesetz zufolge also nicht „bail-in-fähig“, wie dies in der Expertensprache bezeichnet wird.

Neu für Österreich ist das künftige Modell der „Bridge Bank“: Die FMA kann künftig bei einer Krisenbank wertlose oder ausfallsgefährdete Vermögenswerte von werthaltigen lebensfähigen Teilen „isolieren“. Dazu kann die Aufsicht Anteile an einem Institut oder Vermögenswerte auf einen privaten Käufer oder eine Brückenbank übertragen - und zwar ohne dass Aktionäre oder Gesellschafter zustimmen.

Laut Gesetz kommt wie berichtet die FMA selber als vorübergehende Eigentümerin einer „Bridge Bank“ in Frage. Damit hätte der Staat dann die Hand jedenfalls auf den „guten“, also wie erhofft auch gut verkäuflichen, Teilen einer Krisenbank drauf.

Die FMA-Spitze spricht in einer Aussendung heute von einem weiteren wichtigen Baustein zur europäischen Bankenunion und einem wesentlichen Beitrag, „dass künftig bei einer Schieflage einer Bank nicht mehr der Staat und damit der Steuerzahler einspringen muss, sondern vor allem deren Eigentümer und Gläubiger zur Kasse gebeten werden.“

~ WEB http://www.fma.gv.at ~ APA270 2014-12-29/14:05