Überstunden, Bodyguards: AI und PI müssen Ex-Direktor Geld nachzahlen
Wien (APA) - Ein ehemaliger Direktor der früheren Meinl-Firmen AI Airports International und PI Power International hat vor Gericht einen Te...
Wien (APA) - Ein ehemaliger Direktor der früheren Meinl-Firmen AI Airports International und PI Power International hat vor Gericht einen Teilsieg gegen seine früheren Arbeitgeber errungen. Bei dem Streit ging es um nicht ausbezahlte Überstunden sowie Kosten für Bodyguards und kugelsichere Fenster. Ex-Chairman Wolfgang Vilsmeier und AI bzw. PI hatten einander mit Klagen eingedeckt.
Am Montag gaben die Firmen bekannt, vom Royal Court of Jersey - AI und PI haben ihren Sitz auf der Kanalinsel - zur Zahlung von jeweils mindestens 32.000 bzw. 33.000 Euro an Vilsmeier verdonnert worden zu sein. Sie sind über den Gerichtsentscheid „enttäuscht“ und prüfen ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Vilsmeier hatte sich als Chairman von AI und PI an seinem persönlichem Wohnsitz kugelsichere Fenster und verstärkte Türen installieren lassen. Bezahlt hatte er das ganze selbst, wollte aber das Geld von den Firmen zurück. Bei Gericht blitzte er nun mit seinen Rückerstattungsforderungen ab.
Umgekehrt hatten AI und PI für Vilsmeiers Leibwächter eine Menge Geld (440.000 bzw. 441.000 Euro) ausgegeben, ebenso hatten sie 679.000 bzw. 145.000 Euro für sogenannte Internet-Forensic-Dienste bezahlt, die Vilsmeier beauftragt hatte. Diese Summen forderten AI und PI von ihrem ehemaligen Chairman zurück, waren damit aber ebenso wenig erfolgreich. Der Royal Court wies die Gegenklagen der Unternehmen, die sich seit geraumer Zeit in Liquidation befinden, ab.
Mit seiner Forderung nach Überstundenzahlungen war Vilsmeier teilweise erfolgreich. Für den Monat Mai 2009 muss ihm AI 15.750 Euro und PI 17.750 Euro nachzahlen, entschied das Gericht. Weiters bekommt Vilsmeier dem Entscheid zufolge 15.841 bzw. 15.673 Euro für „Ausgaben“ sowie einen Teil des Betrags, den er für „sicherheitsbezogene Kosten“ gefordert hatte. Auf die genaue Höhe müssen sich die Streitparteien erst einigen.
Dies ist nicht das erste Mal, dass die früheren Meinl-Firmen ehemaligen Managern Geld zurückzahlen müssen. 2013 wurden sie zu einer Ausstiegszahlung von 1,3 Mio. Euro an einen Ex-Direktor verurteilt.