Mord in Mühlbachl

Neue Erkenntnisse: Entscheidung über U-Haft im Mordfall Mühlbachl

Ermittler bei der Spurensicherung im Dezember 2014 am Tatort.
© Zeitungsfoto

Nach der Bluttat in Mühlbachl hat der 24-jährige Tatverdächtige Beschwerde gegen die verhängte U-Haft eingelegt. Die Entscheidung darüber ist heute Nachmittag gefallen - sie wird jedoch erst öffentlich gemacht, wenn der Beschluss dem Verdächtigen zugestellt wurde.

Innsbruck - Die Bekanntgabe der Entscheidung des Oberlandesgerichts Innsbruck über die Haftbeschwerde des Verdächtigen im Fall eines in seinem Haus in Mühlbachl erstochenen 39-jährigen Tirolers steht bevor. Der Senat hatte am Montagnachmittag einen Beschluss gefasst, dieser könne jedoch vorerst noch nicht öffentlich gemacht werden, sagte OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann gegenüber der Tiroler Tageszeitung. Das Oberlandesgericht konnte bei seiner Beschlussfassung bereits auf neue hinzugekommene Ermittlungserkenntnisse zurückgreifen. Umso interessanter wird nun der Beschluss des OLG-Senats über die Beschwerde des 24-Jährigen

Der Entscheid über die Beschwerde müsse zunächst noch gemäß den Vorschriften dem Verdächtigen bzw. seinem Verfahrenshilfeanwalt zugestellt werden. Erst dann könne die Öffentlichkeit unterrichtet werden, erklärte Zimmermann. Er gehe jedoch davon aus, dass die Bekanntgabe noch vor Neujahr erfolgen werde.

Über den 24-jährigen Tatverdächtigen war am 21. Dezember die Untersuchungshaft verhängt worden. Dieser legte sogleich Beschwerde dagegen ein. Das OLG hat darüber zu entscheiden.

Bisher kein Geständnis

Der 24-Jährige, bei dem es sich um einen „flüchtigen Bekannten“ des Opfers handeln soll, zeigte sich laut Staatsanwaltschaft Innsbruck bisher nicht geständig. Er war am 18. Dezember festgenommen worden. Der Tatverdacht sei „dringend gewesen“, hatte LKA-Chef Walter Pupp nach der Festnahme erklärt. Unter anderem weil sich der 24-Jährige zum Tatzeitpunkt in dem Haus des Opfers befunden haben soll. Es gebe aber auch weitere Indizien. Aus „ermittlungstaktischen Gründen“ wollten die Kriminalisten dazu aber nichts verraten.

Eine nahe Verwandte hatte das 39-jährige Opfer, das alleine in dem Haus wohnte, zwei Tage zuvor blutüberströmt im Wohnzimmer liegend gefunden. Die Frau, die einen Schlüssel zu dem Haus hatte, wollte nach dem Rechten sehen, da das Opfer entgegen seinen Gewohnheiten am Morgen nicht erreichbar war. Wie die Obduktion ergab, wies die Leiche mehrere heftig geführte Stichverletzungen im Oberkörper auf.

Opfer dürfte Mörder gekannt haben

Nach der Bluttat hatte sich schnell herausgestellt, dass der 39-Jährige seinen Angreifer gekannt haben dürfte. Denn Einbruchsspuren beziehungsweise Spuren, die auf einen gewaltsamen Zutritt deuteten, wurden keine gefunden. Die Tatwaffe, bei der es sich um ein Messer handeln dürfte, wurde von den Ermittlern nicht im Haus gefunden und blieb bisher verschwunden. (TT)

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