Neue Klausel für mehr Vertraulichkeit
Ab sofort weist die Stadtgemeinde Lienz in ihren Nachrichten darauf hin, dass deren Inhalte vertraulich sein könnten. Dass das auch bei der Gemeinderatstagesordnung gemacht wird, sorgt für Spott.
Von Catharina Oblasser
Lienz –Übertriebene Geheimnistuerei oder vernünftige Vorsichtsmaßnahme? An der neuen Vertraulichkeitsklausel, die die Stadt Lienz in ihren Schriftverkehr integriert hat, scheiden sich die Geister. „Diese Nachricht ist ausschließlich für denjenigen bestimmt, an den sie adressiert ist und kann vertrauliche Informationen enthalten“, heißt es im Wortlaut. Es folgt der Hinweis, dass „die unberechtigte Weitergabe oder Verwendung sowie das unberechtigte Verteilen oder Kopieren dieser Nachricht strikt untersagt sind“.
Diese Klausel – sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch – fand sich auch auf der Einladung, mit der die Tagesordnung der Dezember-Gemeinderatssitzung verschickt wurde. Darüber kann Gemeinderat Uwe Ladstädter von der „Liste Stadt Lienz“ nur den Kopf schütteln. „Die Tagesordnung der Sitzung ist sogar öffentlich im Schaukasten ausgehängt. Was soll daran geheim sein?“ Ginge es nach Ladstädter, dann wären nicht nur Gemeinderatssitzungen, sondern auch der Stadtrat öffentlich. Zweiteres verbietet nämlich die Tiroler Gemeindeordnung. „Das ist eine Zumutung für jeden gewählten und angelobten Mandatar“, findet er. „Vielleicht sollte ich mich wirklich einmal klagen lassen, um dieser Geheimniskrämerei das nötige öffentliche Echo zu verschaffen.“ Anders sieht es Alban Ymeri, Jurist in der Stadtgemeinde. Auch im Gemeinderat gebe es Punkte, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt seien. „Zum Beispiel Personalangelegenheiten. Außerdem steht in der Klausel nicht, dass tatsächlich vertrauliche Informationen in der Nachricht enthalten sind – sondern nur, dass dies so sein kann.“ Und im Fall der Stadtratseinladungen oder -protokolle sei die Sache ohnehin geregelt: Das sei vertraulich. Für den Juristen ist klar: Die Weitergabe von bestimmten Informationen kann strafbar sein. „Manches verletzt das Meldegesetz oder den Datenschutz. Auch Persönlichkeitsrechte können durch Öffentlichmachung verletzt werden.“ Deshalb sei es nur sinnvoll, darauf hinzuweisen. Ein Beispiel: Bei der Ausschreibung für das neue Schwimmbad hätte ein Bruch des Stillschweigeabkommens bewirken können, dass das gesamte Verfahren wiederholt werden muss. Nicht zuletzt bestünde bei Mails die Gefahr, dass sie als „Irrläufer“ an den falschen Adressaten geraten könnten. „Auch deshalb die Klausel.“ Die Einführung der neuen Klausel habe keinen speziellen Hintergrund, meint Bürgermeisterin Elisabeth Blanik, es habe auch keinen Anlassfall gegeben. „Die Sache mit der Vertraulichkeit ist zweischneidig. Einerseits handelt es sich um öffentliche Mittel, über die entschieden wird. Andererseits kommen aber viele personenrelevante Daten zur Sprache. Da braucht es Fingerspitzengefühl.“ Ihr sei immer wichtig, dass persönliche Daten und das Privatleben der Betroffenen geschützt blieben. Auf strikte Geheimhaltung zu setzen, sei ohnedies zwecklos. „Im Prinzip haben ohnehin alle Wände Ohren“, schmunzelt sie. „Es werden in Lienz ja auch Stadtratsprotokolle in der Gegend herumgeschickt.“
Laut Gemeindeabteilung des Landes ist eine solche Vertraulichkeitsklausel, wie Lienz sie einführte, nicht vorgeschrieben. „Allerdings bemerken auch wir, dass solche Klauseln bei immer mehr Mails dabei sind, die wir bekommen“, sagt der stellvertretende Leiter Günther Zangerl. Er vermutet, dass das der Absicherung dient. Eines ist jedoch klar: Im Fall einer Gemeinderatstagesordnung macht die Klausel keinen Sinn. „Datenschutz kann nur greifen, wenn die Daten nicht bereits öffentlich gemacht wurden“, sagt Zangerl.