Fußball: FIFA-Niederlage: Amateurclub klagt erfolgreich gegen Abstieg
Bremen (APA/dpa) - Der deutsche Amateurverein SV Wilhelmshaven hat im langjährigen Rechtsstreit mit dem Fußball-Weltverband einen Erfolg mit...
Bremen (APA/dpa) - Der deutsche Amateurverein SV Wilhelmshaven hat im langjährigen Rechtsstreit mit dem Fußball-Weltverband einen Erfolg mit möglicherweise weitreichenden Folgen errungen. Das Oberlandesgericht Bremen (OLG) erklärte den auf FIFA-Anweisung verhängten Zwangsabstieg des Clubs aus der Regionalliga Nord für unwirksam.
Zugleich stellten die Richter fest, dass maßgebliche FIFA-Vorschriften zur Ausbildungsentschädigung gegen Europa-Recht verstoßen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits, der an das Bosman-Urteil erinnert, hat das OLG Bremen die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Der Norddeutsche Fußball-Verband (NFV), der den Zwangsabstieg nach der Saison 2013/2014 verhängt hatte, kündigte als Beklagter umgehend den Gang vor die nächste Instanz an.
Die Amateure aus Wilhelmshaven, die inzwischen in der sechstklassigen Landesliga spielen, weigern sich seit mehr sieben Jahren, für den ehemaligen Spieler Sergio Sagarzazu Ausbildungsentschädigungen an zwei argentinische Vereine in der Höhe von 157.500 Euro zu zahlen. Sagarzazu war von 2007 bis 2008 beim Verein unter Vertrag gestanden. Durch das Urteil ist die Geldstrafe zunächst vom Tisch.
Entsprechend erfreut reagierte Clubpräsident Hans Herrnberger auf das Urteil. Was genau das für die Zukunft des Vereins bedeutet, wollte er in der „Wilhelmshavener Zeitung“ am Dienstag nicht kommentieren. Denkbar wäre, dass sich Wilhelmshaven wieder in die Regionalliga einklagt, oder aber den DFB auf Schadensersatz verklagt.
Der Verein sieht in den Strafen der Vergangenheit - neben dem Zwangsabstieg wurden auch Punktabzüge ausgesprochen - einen Verstoß gegen geltendes Recht. Nach mehreren verlorenen Prozessen bei Sportgerichten und zuletzt beim Internationalen Sportgerichtshof CAS gab nun das OLG Bremen als erste Instanz dem Verein Recht.
Nach Ansicht der Bremer Richter haben DFB und NFV die Entscheidungen der FIFA mit Bedacht darauf zu überprüfen, ob diese gegen zwingendes nationales oder internationales Recht verstoßen. „Dies sei hier der Fall, weil die festgesetzten Ausbildungsentschädigungen das Recht des Spielers auf Freizügigkeit nach Artikel 45 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verletzten, worauf sich nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch der Verein, der die Ablösesumme zu zahlen habe, berufen könne“, heißt es in der Urteilsbegründung.
Weiterhin argumentierten die Richter: Die Europarechtswidrigkeit folge daraus, „dass nach den maßgeblichen Vorschriften der FIFA die Ausbildungsentschädigungen nach den pauschal eingeschätzten ersparten Ausbildungskosten des übernehmenden Vereins bemessen worden seien und nicht entsprechend den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs“.