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Haftungen bei Rennunfällen eingebremst
Sportausübung als Eigenrisiko: Der Oberste Gerichtshof sprach gegenüber Vereinen und Liften aus, dass diese nicht für alles haftbar sind.
© TT / Thomas Böhm
Ein Trainingsunfall löste für das Höchstgericht keine Haftung von Verein und Seilbahn aus. Niemand musste mit dem Unfall rechnen.