EuGH: Streit um Euro-Rettung kurz vor Entscheidung

Luxemburg/Karlsruhe/Frankfurt (APA/AFP) - Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) kommt der Streit um die Strategie der Europäischen Zentral...

Luxemburg/Karlsruhe/Frankfurt (APA/AFP) - Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) kommt der Streit um die Strategie der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Rettung des Euro in seine entscheidende Phase. Am Mittwoch legt der Generalanwalt des Gerichts seine Gutachten zur Frage vor, ob die EZB Anleihen von Krisenstaaten wie Griechenland in unbegrenzter Höhe aufkaufen darf, oder ob dies gegen Europa-Recht verstößt.

Letzteres meint das deutsche Bundesverfassungsgericht. Das Plädoyer des Generalanwalts Pedro Cruz Villalon dient Politik und Märkten als wichtiger Fingerzeig: Oftmals folgt der EuGH seinen Anträgen - aber nicht immer.

Auslöser des Streits waren die drei Worte „whatever it takes“ des EZB-Präsidenten Mario Dhragi, der damit im Sommer 2012 angekündigt hatte, dass die Notenbank den Euro mit dem Ankauf von maroden Staatsanleihen in „unbegrenzter“ Höhe schützen werde. Zwar kaufte die EZB bisher keine Papiere an, doch allein Dhragis Worte reichten aus, Zinsspekulationen gegen den Euro zu beenden: So fielen etwa die Zinsen für spanische Staatsanleihen von zuvor 7,5 Prozent auf heute rund 2,0 Prozent.

Kläger, die wegen der Euro-Rettung nach Karlsruhe zogen, werfen der EZB vor, sie würden mit diesem sogenannten OMT-Programm unzulässige Wirtschaftspolitik betreiben: Mit dem Ankauf würde die Finanzierung maroder Euro-Staaten gesichert, Ausfallrisiken in Milliardenhöhe würden auf die EU-Steuerzahler übertragen. Dies stehe im Widerspruch zu den EU-Verträgen und zum Mandat der EZB. Die EZB argumentierte dagegen, das Programm sei eine Reaktion auf Störungen im Anleihemarkt und somit zulässige Geldpolitik.

Die Verfassungshüter in Karlsruhe teilten in ihrem Beschluss vom Februar vergangenen Jahres allerdings die Bedenken der Kläger und legten den Streit dem EuGH vor.

Aus Luxemburg dürfte aber unabhängig vom Plädoyer des Generalanwalts weder ein klares Pro noch ein eindeutiges Contra zu erwarten sein. Würden die Richter das OMT-Programm als europarechtswidrig stoppen, würden Zinsen für Anleihen von Problemstaaten in die Höhe schnellen und dies schnell zu gefährlichen wirtschaftlichen Verwerfungen in der Eurozone führen.

Doch das OMT-Programm einfach durchzuwinken, geht auch nicht. Karlsruhe, das dem Schutz des Grundgesetzes verpflichtet ist, könnte dann auf Konfrontationskurs gehen und der Bundesregierung womöglich auftragen, aus dem OMT-Programm weitgehend auszusteigen. Die Folgen für die europäische Einigung wären kaum auszumalen.

Die Verfassungshüter hatten diese Risiken auch gesehen und in ihrer Vorlage an den EuGH einen ihrer beliebten „Ja, aber“-Lösungswege aufgezeigt: Das OMT-Programm wäre demnach vom EZB-Mandat noch gedeckt, wenn etwa die Höhe von Staatsanleihen begrenzt und sogenannte Schuldenschnitte, also das Eintreten der Steuerzahler für Totalverluste, ausgeschlossen würden. Zudem sollten Aufkäufe grundsätzlich an die Zustimmung der Euro-Staaten gebunden und betroffene Staaten zu wirtschaftspolitischen Reformen verpflichtet werden.

Dhragi hatte daraufhin versucht, Karlsruher Bedenken zu zerstreuen: Ankäufe erfolgten nicht unbegrenzt, sondern mit einem theoretisch maximalen Volumen von rund einer Billion Euro, kündigte Dhragi damals an.

Spannend wird am Mittwoch deshalb sein, ob der Generalanwalt des EuGH in seinen Anträgen auch auf die Karlsruher Bedenken eingeht und einen Mittelweg aufzeigt, der zwischen den Klippen explodierender Zinsen auf der einen und einer europapolitischen Zerreißprobe auf der anderen Seite hindurchführt. Das EuGH-Urteil wird dann im Frühjahr erwartet.

~ WEB http://curia.europa.eu/

http://www.ecb.int ~ APA391 2015-01-12/15:09