Tirol

Politische Zusagen für Volkskultur

Mit 1,5 Mio. Euro hat das Land Ti- rol 2013 die Volkskultur unterstützt. Dem Rechnungshof stoßen dabei politische Förderzusagen sauer auf.

Von Peter Nindler

Innsbruck –In seinem Rohbericht über die Förderungen der Volkskultur hat der Landesrechnungshof (LRH) empfohlen, die Förderpolitik des Landes zu überarbeiten und das System transparenter zu gestalten. Seit gestern liegt der Endbericht vor – die Kritik wird nach Stellungnahme der Regierung nicht abgemildert. Der Landesrechnungshof listet einmal mehr Schwachstellen im Förderwesen auf.

Der Rechnungshof hat die Subventionen des Landes für die Jahre 2011, 2012 und 2013 kritisch beleuchtet. Die Heimat- und Brauchtumspflege (u. a. Schützenwesen, Trachten- und Krippenverband, Tanz) wurde 2013 mit 216.235 Euro unterstützt, wobei der Bund der Tiroler Schützenkompanien und einzelne Kompanien davon 96.500 Euro erhielten. Blasmusik (885.480 Euro), Sängerwesen (377.400) und Tirol Volksmusikverein (26.000 Euro) erhielten gemeinsam insgesamt 1,288 Mio. Euro.

Eingehend hat sich der Rechnungshof mit politischen Zusagen für Förderungen befasst, die sich wie ein roter Faden durch die Volkskultur ziehen. Beispielsweise erfolgten sieben von 47 Förderungen im Schützenwesen auf politische Empfehlungen – vor allem von LH Günther Platter (VP). Was den Rechnungshofprüfern dabei noch aufgefallen ist: Die Förderungen an einzelne Kompanien zeigen, dass die höchsten Einzelsubventionen im Rahmen dieser politischen Zusagen vergeben worden seien. Bei Entscheidungen durch die Vergabekommission betrugen die durchschnittliche Höhe 943 Euro, trat jedoch die Politik als Fürsprecher auf, waren es im Durchschnitt 2429 Euro.

Insgesamt hat der Rechnungshof im Bericht mehrfach politische Förderzusagen aufgezeigt, „für die entweder keine ausreichende Begründung dokumentiert oder die nicht von den geltenden Förderrichtlinien gedeckt waren“. Was ebenfalls in Bericht nicht unerwähnt bleibt: „Aus Sicht der Abteilung Kultur stellen diese Zusagen Weisungen dar, wobei durch die von der Abteilung häufig nachträglich eingeforderten Unterlagen (Förderungsanträge, Verwen-dungsnachweise) zumindest der Förderungsablauf dokumentiert ist.“ Daraus leitet der LRH die Konsequenz ab, „dass auch bei Förderzusagen durch politische Entscheidungsträger Grund und Höhe der Förderung nachvollziehbar dokumentiert werden“.

Bei der Kaiserjägermusik wurde vom LRH angemerkt, dass das Land die Förderung für die Adaptierung des Probelokals schrittweise auf 220.000 erhöht hat. „Die Abwicklung des Förderfalls war dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktaufnahme der Original Tiroler Kaiserjägermusik mit dem Land primär über LH Günther Platter erfolgte, der zunächst die erste Förderung über 100.000 Euro sowie die mehrfachen Erhöhungen zusagte.“ Und nach Ablehnung eines Reisekostenzuschusses für eine Konzertreise nach Spitz durch die Kulturabteilung wurden dann über „Ersuchen“ von Kultur-LR Beate Palfrader (VP) 2500 Euro gewährt.