Kulterer und Rumpold vor Gericht: „Paradiso“-Prozess in Klagenfurt

Klagenfurt/Wien (APA) - Am Landesgericht Klagenfurt hat am Dienstag ein neuer Prozess um faule Kredite der Hypo Alpe Adria Bank begonnen. Si...

Klagenfurt/Wien (APA) - Am Landesgericht Klagenfurt hat am Dienstag ein neuer Prozess um faule Kredite der Hypo Alpe Adria Bank begonnen. Sieben Angeklagten - unter ihnen der frühere Vorstandsvorsitzende Wolfgang Kulterer sowie Ex-Werber Gernot Rumpold - wird Untreue vorgeworfen. Fürs Erste will sich Richterin Ute Lambauer dem Kredit für den Wiener Kunstpark „Paradiso“ widmen, später kommen zwei Kroatien-Projekte dran.

Ein Sohn und ein Stiefsohn des Malers Ernst Fuchs wollten in Wien ein Museum mit Kunstpark aufbauen, dafür bekamen sie über Vermittlung von Rumpold, der laut Anklage beim verstorbenen Landeshauptmann Jörg Haider interveniert hatte, einen Hypo-Kredit in Höhe von 7,2 Mio. Euro. Rumpold kassierte 1,5 Prozent Provision und eine Anzahlung auf einen Werbevertrag, in Summe 417.000 Euro brutto. Ihr Geld bekam die Bank nicht wieder. Die Versteigerung von als Sicherheit dienenden Bildern brachte lediglich 20.000 Euro. Später wurden der Bank noch Skulpturen als Sicherheit übergeben. Diese befinden sich nun im Besitz der Abbaueinheit Heta. Sie sollen verwertet werden, sind jedoch teilweise beschädigt.

Die sieben Angeklagten bekannten sich der Untreue nicht schuldig. Die beiden Projektwerber gaben aber eine fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen zu. Die Brüder hatten keine ordentliche Buchhaltung geführt.

Rumpold wurde als erster Angeklagter einvernommen. Er sagte, das Projekt sei „megainteressant“ gewesen. Als die Richterin nach Sicherheiten fragte, nannte Rumpold die politische Unterstützung durch die Stadt Wien und jene des Künstlers Ernst Fuchs sowie ein Baurecht auf dem für das Projekt vorgesehenen Areal. Rumpold bestritt, mit Haider, Kulterer oder dem ebenfalls angeklagten Ex-Banker Gert Xander über die „Paradiso“-Finanzierung gesprochen zu haben. Er habe lediglich mit einem vierten, ebenfalls angeklagten Hypo-Manager Kontakt in der Sache gehabt.

Wie schon bei früheren Hypo-Prozessen wehrten sich die Verteidiger gegen den bereits für die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren tätigen Gerichtsgutachter. Sie verlangten die Vertagung des „Paradiso“-Prozesses auf unbestimmte Zeit, bis die Höchstrichter geklärt haben, ob die Bestimmung in der Strafprozessordnung, wonach ein Sachverständiger allein durch seine Tätigkeit im Ermittlungsverfahren nicht als befangen anzusehen sei, tatsächlich zulässig ist. Richterin Lambauer lehnte dies ab. Über Anträge auf Bestellung eines neuen Sachverständigen entschied der Schöffensenat noch nicht. Der Prozess wird am Donnerstag mit der Einvernahme der beiden Projektwerber fortgesetzt.

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