Rückschlag für Spielberg-Anrainer: BVwG wies Beschwerden zurück
Spielberg/Wien (APA) - In einem von insgesamt drei anhängigen Verfahren haben die Anrainer am Red-Bull-Ring in Spielberg nun einen Rückschla...
Spielberg/Wien (APA) - In einem von insgesamt drei anhängigen Verfahren haben die Anrainer am Red-Bull-Ring in Spielberg nun einen Rückschlag erlitten: Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) wies Beschwerden unter anderem wegen Schallpegelspitzen ab. Anrainer-Ombudsmann Karl Arbesser wolle nun mit den anderen Beschwerdeführern beraten, ob sie den Weg zur letzten Instanz gehen werden, sagte er am Dienstag zur APA.
Die Anrainer stießen sich daran, dass die sogenannte erste Teilrealisierungsstufe nicht dem bewilligten Vorhaben entspreche. „Es liege eine geänderte Nutzung des Projektes vor, eine Änderung der Baulichkeiten südlich der Start-Ziel-Geraden und eine Überschreitung der Maximalschallpegel,“ lautete die Kritik der Nachbarn. Ursprünglich hätte eine „Prüf-, Test- und Incentivestrecke mit Motorsporttauglichkeit“ errichtet werden sollen, nun liege der Fokus aber auf dem Motorsport.
Zudem gingen die Anrainer gegen den mittlerweile durch den „voestalpinewing“ ersetzten Erdwall vor: Die Aufschüttung soll nicht den selben schalldämpfenden Effekt wie das ursprünglich geplante Gebäude gehabt haben. Die behördliche Abnahme der ersten Realisierungsstufe sei laut den Nachbarn daher aufzuheben. Das BVwG folgte den Argumenten der Beschwerdeführer aber nicht. Die Möglichkeit zur ordentlichen Revision gibt es laut Entscheidung nicht, offen steht allerdings die außerordentliche Revision oder der Gang zum Verwaltungsgerichtshof.
Die Anrainer rund um Arbesser führen derzeit auch an zwei weiteren Fronten Verfahren: eines am Europäischen Gerichtshof, bei dem angestrebt wird, dass auch Einzelpersonen ein Feststellungsverfahren für eine UVP beantragen können, sowie ein anderes beim Landesverwaltungsgerichtshof, bei dem gegen das steirische Veranstaltungsgesetz vorgegangen wird. Dieses räumt Anrainern momentan keine Parteieinstellung ein.
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