Homosexualität: Adoptionsverbot 2 - „Schutz der Ehe“ kein Argument
Wien (APA) - Derzeit ist die Adoption von Kindern im Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft ausdrücklich verboten. Dieses Verbot sowie e...
Wien (APA) - Derzeit ist die Adoption von Kindern im Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft ausdrücklich verboten. Dieses Verbot sowie entsprechende Bestimmungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) hat der Verfassungsgerichtshof nun (mit Reparaturfrist bis 31. Dezember) aufgehoben.
„Von vornherein ungeeignet“, das Adoptionsverbot für Homosexuelle zu rechtfertigen, waren aus Sicht der Verfassungsrichter Bedenken, das Aufwachsen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften könnte dem Kindeswohl schaden. Auch der „Schutz der Ehe“ ist aus Sicht des VfGH kein geeignetes Argument dafür.
Der Verfassungsgerichtshof hat sich damit zum wiederholten Mal gegen die Diskriminierung homosexueller Paare ausgesprochen. Als „Ersatzgesetzgeber“ sieht Präsident Gerhart Holzinger seinen Gerichtshof dennoch nicht: „Zum Ersatzgesetzgeber werden wir deshalb nicht, weil wir keine Gesetze erlassen, sondern nur Gesetze aufheben können.“ Nun liege es am Gesetzgeber, eine Neuregelung zu erlassen, die den Verfassungsbedenken Rechnung trage.
Ob eine aufrechte Eingetragene Partnerschaft künftig Voraussetzung für die Adoption von Kindern durch Homosexuelle sein könnte oder nicht, wollte Holzinger daher nicht beurteilen. Dies sei Sache des Gesetzgebers. Auch ob das bereits mehrmals angefochtene Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft handwerklich gelungen sei oder nicht, wollte er nicht einschätzen: „Ich verteile keine Zensuren.“
Aus heutiger Sicht unbedenklich ist aus Sicht Holzingers aber, dass Heterosexuelle eine „Ehe“ schließen dürfen, während es für Homosexuelle die „Eingetragene Partnerschaft“ gibt. Dies deshalb, weil auch die Menschenrechtskonvention die Ehe als Gemeinschaft zwischen Mann und Frau definiere: „Über diese verfassungsrechtliche Definition kommt man nicht so einfach hinweg.“
~ WEB http://www.verfassungsgerichtshof.at ~ APA203 2015-01-14/11:20
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