Alko-Lenker und Langfinger entkamen nur knapp der Zelle
Alko-Lenker packt vor dem Strafgericht oft die große Demut. Meist führten zuvor Führerscheinentzug und Versicherungsrückforderungen zur Eins...
Alko-Lenker packt vor dem Strafgericht oft die große Demut. Meist führten zuvor Führerscheinentzug und Versicherungsrückforderungen zur Einsicht. Wie bei einem 22-jährigen Zillertaler, der trotz einer Alkoholisierung von 1,8 Promille nicht ins Taxi, sondern in seinen schönen Audi gestiegen war. Wenig später fuhr er mit diesem in einen Lkw, der beim Umdrehen gerade quer zur Fahrbahn stand. Den Lkw-Fahrer, der beim Unfall mehrere Rippenbrüche erlitten hatte, hatte der gestern am Landesgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen Angeklagte noch in der Klinik um Vergebung gebeten. Da der Arbeiter neben dem Totalschaden an seinem Auto auch noch Kosten über 10.000 Euro aus Versicherungsregress zu tragen hat, bat bei zwei Jahren Haft als Strafandrohung nicht nur die Verteidigung um Milde: „Haft würde ihn schwer treffen!“ Der Angeklagte: „Es passiert nie mehr. Ich kann mir in den nächsten Jahren sowieso kein Auto mehr leisten.“ Richter Andreas Mair verhängte milde drei Monate bedingte Haft und 960 Euro Geldstrafe: „Gehen Sie zu Fuß, dann sind Sie zu Hause wenigstens nüchtern!“
1200 Euro Strafe setzte es hingegen gestern für einen 70-jährigen Unterländer, der ein paar Meter nach Hause mit über einem Promille per Auto zurückgelegt hatte – allerdings am Gehsteig. Für ein Ehepaar bedeutete das einen Zehenbruch und Schürfwunden. Da dem Rentner schon einmal wegen Alkohols der Führerschein entzogen worden war, rettete nur noch das volle und reumütige Geständnis vor Haft.
Gleich verhielt es sich bei einem fünffach vorbestraften Kellner, der in der städtischen Sauna in Sporttaschen nach Spindschlüsseln gekramt hatte. Vier Türen öffneten sich und führten zu 605 Euro Beute. Da ein Video nur Beweis für einen Zugriff war und der Rest frei zugestanden wurde, ergingen statt sicherem Gefängnis ein Jahr bedingte Haft und 1440 Euro Geldstrafe. Dumm nur, dass der Kellner auch seinen späteren Chef beklaut hatte – seinen Job ist er nun los. (fell)