Rauchen - Appell italienischer Regisseure gegen Rauchverbot im Film
Rom (APA) - Namhafte italienische Regisseure gehen gegen Pläne der Regierung von Premier Matteo Renzi zur Verschärfung des seit 2005 geltend...
Rom (APA) - Namhafte italienische Regisseure gehen gegen Pläne der Regierung von Premier Matteo Renzi zur Verschärfung des seit 2005 geltenden, strengen Rauchverbots auf die Barrikaden. Sie protestieren gegen das Vorhaben von Gesundheitsministerin Beatrice Lorenzin, in Filmen und TV-Serien Szenen mit Rauchern zu verbieten.
Eine Gruppe von Regisseuren, darunter Paolo Sorrentino, Paolo Virzi, Mario Martone und Gabriele Muccino, äußerten sich besorgt, dass das Vorhaben der Ministerin in ein Gesetz umgewandelt werden könne. Nur in totalitären Regimen würde man die Bürger wie schutzbedürftige Kinder behandeln, deren privates Verhalten zu regeln sei. Es sei nicht Aufgabe eines Films, über korrekte Lebensweise zu erziehen, hieß es in einem Schreiben der Filmemacher, das am Donnerstag von der römischen Tageszeitung „La Repubblica“ veröffentlicht wurde.
Erschütternd sei auch nur der Gedanke, dass Gesetze im Namen einer „öffentlichen Mission“ die künstlerische Kreativität behindern könnten. Kino, Literatur und Kunst im Allgemeinen sollten frei sein, hieß es in dem Schreiben.
Mit der Verschärfung des Tabakgesetzes will die Regierung das Rauchen auch in Parks, auf Stränden und in Autos mit mitfahrenden Kindern verbieten. Zuletzt hat Italien bereits ein Rauchverbot vor Schulen eingeführt und die Altersgrenze für den Erwerb von Tabakwaren auf 18 Jahre angehoben.
Das strenge Rauchverbot war 2005 in Kraft getreten, es führte in der Tabakindustrie bereits zu starken Umsatzeinbußen. In zehn Jahren ist die Zahl der Raucher von 23,8 Prozent auf 19,5 Prozent gesunken. 95 Prozent der Italiener befürworten das Gesetz, 90 Prozent der Raucher respektieren es.
Das Gesetz änderte auch die Gewohnheiten der Italiener deutlich. Rauchen ist in allen der Öffentlichkeit zugänglichen Räumlichkeiten verboten - unter anderem in Restaurants, Bars, Diskotheken und Büros. Ausnahmen gelten nur für abgetrennte Raucherräume. Bei Verstößen drohen den Inhabern Strafen bis zu 2.000 Euro, Gäste müssen bis zu 250 Euro zahlen.
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