Kirchenlieder in Klasse: Eltern blitzten auch bei VfGH ab
~ --------------------------------------------------------------------- KORREKTUR-HINWEIS In APA218 vom 16.01.2015 muss es im ersten Satz ri...
~ --------------------------------------------------------------------- KORREKTUR-HINWEIS In APA218 vom 16.01.2015 muss es im ersten Satz richtig heißen: Nach dem Bundesverwaltungsgericht... (nicht: Nach dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH)...). Zudem muss der zweite Untertitel entfallen. Im zweiten und dritten Satz des zweiten Absatzes muss jeweils der Begriff „wieder“ entfallen. --------------------------------------------------------------------- ~ Wien/Atzenbrugg (APA) - Nach dem Bundesverwaltungsgericht hat nun auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) jene Eltern abblitzen lassen, die sich über das Singen von religiösen Liedern zur Erstkommunionsvorbereitung im „normalen“ Unterricht an einer Volksschule beschwert hatten. Der VfGH lehnte die Behandlung der Beschwerde ab, da von ihr „die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist“.
„Die gerügten Rechtsverletzungen wären im vorliegenden Fall aber nur die Folge einer - allenfalls grob - unrichtigen Anwendung des einfachen Gesetzes“, heißt es laut einer Aussendung der Initiative „Religion ist Privatsache“ in der Begründung des Beschlusses. Deshalb trat der VfGH die Behandlung der Beschwerde an den VwGH ab. Sollte dieser gegen die Eltern entscheiden, würden diese den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen, so die Laizismus-Initiative.
In der Volksschule im Bezirk Tulln fand die Erstkommunionsvorbereitung zum Teil im Musikunterricht statt. Dagegen hatten sich Eltern einer konfessionslosen Tochter gewehrt und waren - trotz gegenteiliger Meinung des Leiters der Rechtsabteilung, der daraufhin versetzt wurde - zunächst beim Landesschulrat als auch später beim Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Letzteres hatte die Beschwerde „mangels eines zulässigen Anfechtungsgegenstandes als unzulässig zurückgewiesen“.
~ WEB http://www.verfassungsgerichtshof.at ~ APA392 2015-01-16/13:39
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