Schnitzler-Nachlass: Cambridge University beruft sich auf Vertrag
Wien/Cambridge (APA) - Überrascht zeigt sich die Cambridge University Library von einem kürzlich veröffentlichten Bericht des „Kurier“, in d...
Wien/Cambridge (APA) - Überrascht zeigt sich die Cambridge University Library von einem kürzlich veröffentlichten Bericht des „Kurier“, in dem die Rechtmäßigkeit des Verbleibs von Arthur Schnitzlers Nachlass in ihrer Bibliothek infrage gestellt wird. Ein Sprecher der Universität hält gegenüber der APA fest, dass es „keine aktuellen Anfragen der Familie gibt, die Angelegenheit neu zu untersuchen“.
Aufgrund der auf APA-Anfrage getätigten aktuellen Recherchen im Archiv der Universität hätten sich laut einem Sprecher keine Hinweise auf eine Unrechtmäßigkeit gefunden. Die im „Kurier“ zitierte Korrespondenz, die Arthur Schnitzlers Sohn Heinrich nach der Übergabe des Nachlasses an die Universität im Jahr 1938 durch seine Mutter Olga mit der britischen Universität geführt hat, würde die Kommunikation laut Cambridge-Sprecher jedoch nicht „akkurat wiedergeben“.
So fokussiere sich der Schriftverkehr beider Parteien keineswegs auf die Frage nach den Besitzverhältnissen des Nachlasses, die Heinrich Schnitzler damals „nicht infrage“ gestellt habe, wie es aus der Universität heißt. Vielmehr sei es stets „um den Zugang der Familie zum Archiv“ gegangen. „Schnitzler wollte die Bedingungen über den Zugang zum Archiv seines Vaters regeln, während Cambridge – sich seines Status‘ als Forschungsbibliothek bewusst – versuchte, sich gegen Einschränkungen zu wehren.“
Die Universität verweist in ihrem Statement gegenüber der APA auf einen Brief Olga Schnitzlers, in dem sie am 29. Oktober 1938 festhält, dass die Papiere der Universität überlassen worden waren. Dies hätten Professoren der amerikanischen Columbia Universität, die Heinrich Schnitzler eine Überführung der Dokumente in die USA nahegelegt hatten, „möglicherweise nicht erkannt“, so Olga Schnitzler in dem Brief. Laut dem der APA vorliegenden Transkript des Briefes hält die Witwe fest, dass sie der Universität „versichern möchte, dass ich mir der großzügigen Handlung der Universität, sie (die Dokumente) aus Österreich hinauszubringen, sehr bewusst bin“. Der Transfer war nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten in Österreich über Vermittlung eines Studenten der Universität, der sich damals in Wien aufhielt, zustande gekommen. Olga Schnitzler hatte das Archiv vor der drohenden Zerstörung der Nazis retten wollen.
Im Jänner 1939 wurde schließlich eine Vereinbarung getroffen, die auf einem Brief Olga Schnitzlers an die Cambridge University basiert. Laut diesem werde festgehalten, dass die Dokumente und Manuskripte in der Bibliothek „in angemessener Weise präsentiert“ werden und die Sicherheit garantiert werden soll. Weiters sei Olga und Heinrich Schnitzler jederzeit Zugang zu den Dokumenten zu gewähren. Das Copyright und die exklusiven Rechte würden bei der Familie Schnitzler verbleiben. Zudem sollten einige Dokumente der Familie übergeben werden. Unter diesen Bedingungen sollte der Nachlass in der Universität verbleiben.
Diese Vereinbarung ist jene, die Heinrich später als „tragfähig“ bezeichnet habe, so die Universität. Sie selbst sei all diesen Bedingungen nachgekommen. In Cambridge verweist man auf „weiterhin warme Korrespondenz“ mit Heinrich Schnitzler, die bis ins Jahr 1963 reicht, als Schnitzler in einem Brief für die Übersendung eines Mikrofilms dankt.
Fest steht, dass Heinrich Schnitzler mit dem Vorgehen der Mutter zunächst nicht einverstanden war. „Ich bin der Eigentümer des Nachlasses. Ich habe ihn niemals hergeschenkt“, zitiert der „Kurier“ aus einem Briefwechsel zwischen Mutter und Sohn, der sich im Österreichischen Theatermuseum sowie im Deutschen Literaturarchiv Marbach befindet. Demnach schrieb Heinrich Schnitzler 1950 an seine Mutter, man schäme sich in Cambridge nicht, „Nutzen aus der seinerzeit von den Nazis geschaffenen Situation ziehen zu wollen“. Inwiefern man in Cambridge von dieser Korrespondenz Kenntnis hatte, ist noch nicht geklärt.
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