Nationalrat: Die Plenarwoche im Detail 1 - Fortpflanzung

Wien (APA) - Das umstrittene Fortpflanzungsmedizingesetz sowie das Anbauverbot gentechnisch veränderter Pflanzen sind die beiden Hauptthemen...

Wien (APA) - Das umstrittene Fortpflanzungsmedizingesetz sowie das Anbauverbot gentechnisch veränderter Pflanzen sind die beiden Hauptthemen der ersten regulären Nationalratssitzung des Jahres 2015, die kommenden Mittwoch über die Bühne geht. Die Aktuellen Stunden drehen sich um den Föderalismus und das Handelsabkommen TTIP. Für eine „Dringliche Anfrage“ wären seitens der Opposition zunächst die NEOS am Zug.

MITTWOCH, 20.12.:

1. AKTUELLE STUNDE

Das Thema für die „Aktuelle Stunde“ wird von den NEOS vorgegeben und lautet: „Vom Spendierföderalismus zum Verantwortungsföderalismus“.

2. AKTUELLE EUROPASTUNDE

Der Inhalt der „Aktuellen Europastunde“ wird diesmal von den Grünen bestimmt. Die Debatte wird sich um das geplante Freihandelsabkommen TTIP drehen. Der exakte Titel lautet: „TTIP: Doppelspiel der Regierung beenden und Nationalratsbeschluss umsetzen.“

3. FORTPFLANZUNG

Das vor allem von der katholischen Kirche abgelehnte Fortpflanzungsmedizingesetz wurde durch einen Spruch des Verfassungsgerichtshofs initiiert. Dieser hatte die Basis dafür gelegt, dass künftig weibliche homosexuelle Paare Methoden medizinisch unterstützter Fortpflanzung anwenden können. Auch für heterosexuelle Paare soll bei der In-Vitro-Fertilisation (IVF) eine Samenspende Dritter - also nicht nur des Ehemannes oder Lebenspartners - zulässig sein. Sie war bisher nur bei „Insemination“ (Befruchtung einer im Körper der Frau befindlichen Eizelle) erlaubt. Außerdem wird künftig auch die Eizellenspende erlaubt sein. Vermittlung und Kommerzialisierung werden verboten, die Spenderin darf nicht älter als 30, die Empfängerin nicht älter als 45 Jahre sein.

Die Tür geöffnet wird für die Präimplantationsdiagnostik (PID). In zwei Fällen soll ein in künstlicher Befruchtung erzeugter Embryo vor der Einpflanzung in die Mutter untersucht werden dürfen: Nach drei erfolglosen IVF-Versuchen oder drei Fehlgeburten soll auf Lebensfähigkeit untersucht werden dürfen. Und die PID soll auch zur Verhinderung schwerer, nicht behandelbarer Krankheiten erlaubt werden - wenn nachgewiesen das Risiko besteht, dass das Kind schwerste Hirnschäden oder dauerhaft schwerste Schmerzen hätte oder nur mit intensiver medizinischer Unterstützung überleben würde.

4. MASSEURE

Eine Änderung des Masseur- und Heilmasseur-Gesetzes ermöglicht es diesen Berufsgruppen, durch eine 80-stündige Zusatzausbildung die Spezialqualifikation „Basismobilisation“ zu erwerben. Damit erhalten sie die Berechtigung, Patienten bei der Verbesserung ihrer Mobilität zu unterstützen und sie im sicheren Umgang mit Gehhilfen zu schulen. Außerdem sind Erleichterungen für gewerbliche Masseure vorgesehen: Sie müssen im Rahmen der verkürzten Ausbildung zum medizinischen Masseur bzw. zur medizinischen Masseurin nur noch 580 statt 875 Praxisstunden absolvieren.