Ein Urteil, zwei Interpretationen: Weiter Streit um Festplattenabgabe

Wien/Luxemburg (APA) - Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Streit zwischen der dänischen Verwertungsgesellschaft Copydan und ...

Wien/Luxemburg (APA) - Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Streit zwischen der dänischen Verwertungsgesellschaft Copydan und Handyproduzent Nokia hat zu recht unterschiedlichen Reaktionen in Österreich geführt. Während sich die Befürworter einer Festplattenabgabe in ihrer Forderung bestätigt sehen, ist der Plattform für ein modernes Urheberrecht zufolge „das Luftschloss endlich geplatzt“.

Konkret wurde in der Causa die sogenannte Privatkopievergütung behandelt. Damit soll ein finanzieller Ausgleich für Künstler geschaffen werden, um die gesetzlich erlaubte Vervielfältigung von legal erstandenen Werken zu kompensieren. Der Streit war ursprünglich um mit Speicherkarten ausgestattete Mobiltelefone entbrannt. Die Entscheidung wurde bereits im Vorfeld mit Interesse erwartet, da man sich auch Rückschlüsse für die mögliche Einführung einer Festplattenabgabe im Zuge der angekündigten Urheberrechtsnovelle in Österreich erwartete.

Wesentliche Punkte des EuGH-Entscheids sind, dass die Multifunktionalität eines Gerätes dieses nicht per se von einer Abgabe befreien könne, auch wenn die Kopierfunktion keine primäre sei. Allerdings könne sich das auf die „Höhe des geschuldeten gerechten Ausgleichs“ auswirken, also je nachdem, inwieweit das jeweilige Gerät dazu geeignet ist. Würde den Rechteinhabern allerdings nur ein geringfügiger Nachteil entstehen, könnte man von der Verpflichtung einer Zahlung Abstand nehmen. Die Festlegung eines entsprechenden Schwellenwerts liege in der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten. Zudem sei zu berücksichtigen, welche Befugnis der Rechteinhaber dem Nutzer letztlich einräume.

Die Interessensgruppen haben in Österreich inhaltlich sehr unterschiedlich darauf reagiert, waren sich aber in der freudigen Begrüßung des Urteils einig: Laut Plattform für ein modernes Urheberrecht, zu der sich Geräteindustrie und Handel zusammengeschlossen haben, fehle für eine Festplattenabgabe „schlicht die Rechtfertigung“, wie Sprecher Thomas Schöfmann in einer Aussendung festhielt. Es sei demnach unzulässig, dass Kopien, für die man eine legale Lizenz erworben habe, nochmals vergütet werden müssten. Die „Gratiskultur“ im Internet sei als Begründung zudem eine „Themenverfehlung und das haben wir jetzt amtlich“.

Die heimischen Verwertungsgesellschaften sehen sich aber auch in ihrem Bestreben bekräftigt. „Das vorliegende Urteil ist wegweisend für Europa, positiv für die Kunstschaffenden und attestiert uns erneut, dass das Modell der Festplattenabgabe EU-rechtlich abgesichert ist“, erläuterte Franz Medwenitsch, Geschäftsführer der LSG. Daher drängt man auf die rasche Umsetzung dieser Pauschalvergütung in Österreich, wie es in einer Stellungnahme heißt. Die Fronten im nun schon Monate dauernden Streit wurden damit wieder bezogen, nachdem die Diskussionen zuletzt etwas abgeflaut waren.

~ WEB http://curia.europa.eu/ ~ APA498 2015-03-06/15:50