E-Control startete Whistleblower-Plattform

Wien (APA) - Die österreichische Energieregulierungsbehörde E-Control hat eine Whistleblower-Plattform gestartet, bei der ab sofort anonym F...

Wien (APA) - Die österreichische Energieregulierungsbehörde E-Control hat eine Whistleblower-Plattform gestartet, bei der ab sofort anonym Fälle von Insiderhandel, Markmanipulation oder ein Wettbewerbsverstoß im Strom- und Gasbereich gemeldet werden können. Die E-Control betont die Anonymität: „Auch wir können den Melder nicht identifizieren“, so E-Control-Vorstand Walter Boltz.

Man rechne nicht mit hunderten Meldungen, aber doch mit dem einen oder anderen Hinweis, erklärte Boltz heute in einer Presssekonferenz zum Jahresbericht 2014. Ein Verweis zu der Plattform ist auf der Homepage der E-Control unter www.e-control.at/whistleblower zu finden.

Als hilfreich erachtet die E-Control vor allem Hinweise zu Wettbewerbsdelikten wie Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung oder Preisabsprachen, Fälle von Insiderhandel oder Marktmanipulation sowie Verstöße gegen Unbundling-Vorschriften zwischen Netzbetreibern und Lieferanten - wie Diskriminierung, Weitergabe von vertraulicher Informationen vom Netzbetreiber an den Lieferanten oder auch Quersubventionierungen.

Derzeit liefen zahlreiche Missbrauchsverfahren, es gebe auch fünf oder sechs Anzeigen. In einigen Fällen seien Kunden gegen ihren Willen von einem Landesenergieversorger mit Strom beliefert worden. So sei etwa die Meldung des Zählerstandes beim Einzug in eine neue Wohnung vom Versorger gleich als Lieferzusage gewertet worden. Die Kunden hätten in weiterer Folge Stromrechnungen vom angestammten Versorger erhalten. Dieser sei von einem Liefervertrag ausgegangen, obwohl die Kunden bei einem alternativen Lieferanten angefragt hätten und von diesem auch beliefert worden wären.

In einem Fall sei ein Geschäftsführer eines Energieunternehmens zu einer Geldstrafe von unter 1.000 Euro verurteilt worden. Die Bezirksverwaltungsbehörde habe nach einer Anzeige der E-Control im Februar bestätigt, dass ein Vertrag nur bei eindeutigem Kundenwunsch zustande komme. Kunden hätten demnach das Recht, vom ersten Tag an in einer neuen Wohnung durch den Lieferanten ihrer Wahl beliefert zu werden. Der Rahmen für die Verwaltungsstrafe beträgt bis zu 50.000 Euro. Die E-Control hofft nun auf eine abschreckende Wirkung.

Der Tarifkalkulator wurde im Vorjahr 530.000 mal abgerufen, die Nutzung lag damit auf dem Niveau der Jahre 2010 bis 2012. Die E-Control-Homepage wurde 2014 knapp 1,1 Millionen Mal besucht. Gegenüber dem Rekordjahr 2013 ist das ein Minus von rund 16 Prozent, die Besucherzahlen seien aber um ein Viertel höher gewesen als 2012. An der Energie-Hotline wurden 7.000 Anrufe entgegengenommen. Am häufigsten genutzt wurde erneut der Spritpreisrechner, mit dem sich Autofahrer 3,8 Millionen Mal die günstigsten Tankstellen in ihrer Umgebung anzeigen ließen. Bei der Schlichtungsstelle gingen 3.200 Anfragen ein, in etwa gleich viel wie 2013. Die meisten Anfragen gab es dabei laut E-Control zur Strom- oder Gasrechnung sowie der Höhe der Teilbeträge.

~ WEB http://www.e-control.at ~ APA341 2015-03-16/14:08