UNO-Tribunal lehnte vorläufige Freilassung von angeklagtem Serben ab

Den Haag/Belgrad/Zagreb (APA) - Das UNO-Tribunal für Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien (ICTY) hat laut Medienberichten zum zweiten ...

Den Haag/Belgrad/Zagreb (APA) - Das UNO-Tribunal für Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien (ICTY) hat laut Medienberichten zum zweiten Mal einen Antrag des angeklagten einstigen Führers der kroatischen Serben, Goran Hadzic (56), auf vorläufige Freilassung zurückgewiesen. Hadzic würde im Tribunalsgefängnis die notwendige Pflege erhalten und sei unter ärztlicher Kontrolle, hieß es demnach.

Hadzic hatte am 20. Februar zum zweiten Mal seine vorläufige Freilassung beantragt und dies mit seiner schwerer Krebserkrankung begründet. Die Ankläger hatten sich dagegen ausgesprochen und unter anderem auch darauf hingewiesen, dass sich Hadzic nicht dem Tribunal gestellt habe und erst nach siebenjähriger Flucht festgenommen worden sei.

Der einstige Präsident der selbstproklamierten Republik Serbische Krajina hat sich vor dem Haager Gericht wegen Kriegsverbrechen in Kroatien im Zeitraum 1991-1995 zu verteidigen. Er wurde im Juli 2011 in Serbien festgenommen. Der Prozess vor dem UNO-Tribunal startete im Oktober 2012. Das Beweisverfahren wurde im April 2014 abgeschlossen, derzeit wird die Verteidigung präsentiert.