Justiz und Kriminalität

Von Heimwerker-§57-Pickerln und unmoralischen Angeboten

Symbolbild.
© Murauer

Wissen Sie, Herr Rat, mein Bruder ist ein totaler Autofanat, er kann halt ohne Auto nicht leben!“, rechtfertigte gestern am Landesgericht ei...

Wissen Sie, Herr Rat, mein Bruder ist ein totaler Autofanat, er kann halt ohne Auto nicht leben!“, rechtfertigte gestern am Landesgericht ein 31-Jähriger aus dem Raum Hall seine Beihilfe zur angeklagten Fälschung besonders geschützter Urkunden. Bei der Urkunde handelte es sich um ein Kfz-Pickerl, das den älteren Bruder von monatelanger Autoabstinenz endlich hätte erlösen sollen. Dieser hatte nämlich kein Geld mehr, um für seine 19 Jahre alte Blechkutsche ein reguläres §57-Prüfgutachten zu bekommen. „Monatelang bin ich mit dem Moped herumgefahren. Ich hab’ es einfach nicht mehr ausgehalten. Ich bin aber selbst Schrauber. Das Fahrzeug war selbstverständlich in verkehrstauglichem Zustand – nit so a lebensgefährliche Barackn“, erklärte der Ältere Richter Josef Geisler die automobile Zwangslage. Mittels Computer und PC-Drucker war dann eine Pickerl-Imitation schnell hergestellt und der Bruder mit dem ohnehin angemeldeten Auto wieder auf der Straße. Zumindest eine Person hat dem Autoliebhaber das neue Glück aber nicht gegönnt: der Anzeiger des Pickerlfrevels. Da eine außergerichtliche Diversion für die Fälschung eines für die Verkehrssicherheit relevanten Gutachtens von der Anklagebehörde abgelehnt worden war, setzte es für das Brüderpaar je zur Hälfte bedingte 720 Euro Geldstrafe. Einer bedankte sich da­rauf für die Möglichkeit zur Ratenzahlung, der andere schlug die Verhandlungstüre zu.

Wegen Suchtgiftdelikten und sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen war wenig später ein Afghane angeklagt. Über das soziale Netzwerk Facebook hatte er mit einer jungen Tirolerin angebandelt, die er in der Bahnhofsgegend kennen gelernt hatte. Schon über Facebook folgten darauf unmoralische Angebote, die sich mit Geld, Drogen und Sex vermischten. Einmal hatte der Afghane dem erst 17-jährigen Mädchen einfach auch nur 20 Euro für Geschlechtsverkehr angeboten. Zudem wurden bei dem Asylwerber auch noch 178 Gramm Cannabis (Wert rund 1000 Euro) in der Wohnung gefunden. Dass dies alles für den Eigengebrauch gedacht gewesen wäre, glaubte Richterin Sandra Preßlaber nicht und verhängte vier Monate bedingte Haft und 720 Euro Geldstrafe.

Nur weil er seine verborgten 200 Euro zurückhaben wollte, hatte es im August für einen Unterländer einen komplizierten Nasenbeinbruch gesetzt. Der Täter: ausgerechnet sein Freund. Für den aggressiven 21-Jährigen mit neun Vorstrafen ging es diesmal um alles. Allein, weil er nun endlich eine Arbeitsstelle gefunden hat, gewährte das Gericht eine allerletzte Chance. Zu 1440 Euro Geldstrafe kamen so sechs Monate Haft – nochmals bedingt. (fell)

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