UNHCR für Gleichstellung subsidiär Schutzberechtigter und Flüchtlinge

Wien/Genf (APA) - Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR hat am Dienstag auf Basis einer aktuellen Studie seine Forderung bekräftigt, dass...

Wien/Genf (APA) - Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR hat am Dienstag auf Basis einer aktuellen Studie seine Forderung bekräftigt, dass subsidiär Schutzberechtigte mit Flüchtlingen gleichgestellt werden sollten. Dies könnte in der aktuellen Asylgesetz-Novelle bereits großteils umgesetzt werden, hieß es bei einer Pressekonferenz im von der Caritas betriebenen Hotel „Magdas“ in Wien Leopoldstadt.

Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, die aus ihrem Heimatland etwa vor Gewalt flüchten mussten. Sie sind legal in Österreich und können oft nicht in ihre Heimat zurückkehren. Trotzdem verfügen sie nicht über die gleichen Rechte und Unterstützungsleistungen wie Flüchtlinge. Ein wesentliches Problem stelle etwa die zeitliche Befristung ihres Aufenthalts auf ein bzw. zwei Jahre dar - für Flüchtlinge gelte diese Befristung nicht, erklärte Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich.

Das UNHCR hat im Rahmen der Studie die Situation mittels Literatur sowie Gesprächen mit Betroffenen und Experten analysiert. Neben der grundlegenden Empfehlung, subsidiär Schutzberechtigte mit Flüchtlingen gleichzustellen, wurden neun Bereiche mit Einzelempfehlungen herausgearbeitet, die Integration erleichtern sollen.

Empfohlen wird unter anderem die Ausstellung eines unbefristeten Aufenthaltstitels, denn derzeit ist es für die Betroffenen „eigentlich ein Leben in Warteschleife“, so Pinter. Eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung wäre aus seiner Sicht einfach in der aktuellen Asylgesetz-Novelle umzusetzen.

Hossein, ein 24-jähriger Afghane, ist seit sechs Jahren in Österreich und selbst subsidiär Schutzberechtigter. Eine Lehrstelle oder Wohnung zu suchen, ein Sparbuch zu eröffnen oder einen Handyvertrag abzuschließen, das ist angesichts der unsicheren Zukunft eine Schwierigkeit. Auch wissen Vermieter oder Arbeitgeber mit dem Ausweis der subsidiär Schutzberechtigten oft nichts anzufangen, schilderte er seine Erfahrungen.

Unterstützung fordert Pinter daher auch bei der Wohnungssuche etwa durch die Bereitstellung einer Kaution oder Startwohnungen. Derzeit gebe es nur einzelne Projekte in diese Richtung, kritisierte er. Pinter spricht sich außerdem für einen Zugang zu Gemeindewohnungen aus. Eine weitere Benachteiligung ortet das UNHCR beim Zugang zur Familienbeihilfe und zum Kinderbetreuungsgeld. Subsidiär Schutzberechtigte sollten auch wie Flüchtlinge ihre Familien ohne Wartefrist nach Österreich holen können. Eine Erleichterung sei auch beim Zugang zur Staatsbürgerschaft nötig.

„Wir haben gemerkt, das die Nachteile durchaus groß sind, viel größer noch als die von Flüchtlingen, die sie überwinden müssen“, so Pinter. Bis eine völlige Gleichstellung der Rechte erreicht wird, sollte zunächst zumindest eine schrittweise Angleichung unternommen werden.

Statistisches Zahlenmaterial ist seinen Angaben zufolge rar. Bekannt sei, dass in Österreich in den vergangenen Jahren jeweils rund 2.000 Menschen subsidiärer Schutz gewährt wurde. Nach Schätzungen des UNHCR befanden sich Ende 2013 rund 15.000 subsidiär Schutzberechtigte im Land. „Eine verstärkte Integrationsunterstützung würde nicht nur die Lebenssituation der Schutzberechtigten verbessern, sondern hätte auch positive Auswirkungen auf die Aufnahmegesellschaft und die Volkswirtschaft“, so Pinter.

~ WEB http://www.unhcr.org ~ APA249 2015-03-17/12:06