Landesverwaltungsgericht: Wien muss Gesetz noch einmal reparieren
Wien (APA) - Die Stadt Wien muss ihr - schon vor einem Jahr angepasstes - Gesetz über das Landesverwaltungsgericht noch einmal reparieren: N...
Wien (APA) - Die Stadt Wien muss ihr - schon vor einem Jahr angepasstes - Gesetz über das Landesverwaltungsgericht noch einmal reparieren: Nach der Regelung über die Geschäftsverteilung hat der Verfassungsgerichtshof nun auch die weitreichenden Kompetenzen der Rechtspfleger als verfassungswidrig aufgehoben - mit Reparaturfrist bis Ende 2015.
Vor den VfGH gebracht hat diese Bestimmungen das Verwaltungsgericht Wien selbst. Es bekämpfte konkret die Regelung, dass für alle Verwaltungsübertretungen, die mit maximal 1.500 Euro Geldstrafe bedroht sind, Rechtspfleger und nicht Richter zuständig sind. Damit sind Rechtspflegern aber „genuin“ Richtern vorenthaltene Tätigkeiten - Ermittlung, Feststellung und rechtliche Würdigung des Sachverhaltes - übertragen.
Der VfGH gab dem VWG recht: Dass Rechtspfleger alle Verfahren unter der 1.500 Euro-Grenze zur Gänze führen, verstößt gegen den im Artikel 135 B-VG vorgegebenen Grundsatz, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit durch Richter ausgeübt wird. „Besonders ausgebildeten nichtrichterlichen Bediensteten“ - also Rechtspflegern - dürften laut Artikel 135a nämlich nur „einzelne, genau zu bezeichnende Arten von Geschäften“ übertragen werden.
Dies treffe besonders auf die Verfahren zu, in denen das Verwaltungsgericht über eine Beschwerde gegen ein Straferkenntnis zu befinden hat. Dafür seien in der Regel Beweise in einer mündlichen Verhandlung zu erheben, über die Schuld des Beschuldigten zu befinden und umfassende rechtliche Überlegung für die Bemessung der Strafhöhe anzustellen. Solche Verfahren seien „im Regelfall nicht geeignet, zur Gänze durch Rechtspfleger besorgt zu werden“. Nur bestimmte Schritte könnten Rechtspflegern übertragen werden, zu denen aber „die Durchführung einer mündlichen Verhandlung jedenfalls nicht zählt“, stellte der VfGH fest - in Erinnerung daran, dass es bei den Verwaltungsgerichten um Rechtsschutz geht, weil dort Betroffene Rechtsschutz gegen eine Entscheidung der Verwaltung suchen.
Der VfGH hat sich schon einmal mit der Frage der Rechtspfleger-Kompetenzen am Wiener Verwaltungsgericht beschäftigt. Die schwarz-blaue Rathaus-Opposition hatte sie ebenfalls in ihrer schon 2013 eingebrachten Beschwerde bekämpft. Damals wurde aber nur die Regelung über die Geschäftsverteilung aufgehoben - und festgestellt, dass prinzipiell Aufgaben an Rechtspfleger übertragen werden dürfen. Die jetzigen Anträge des Verwaltungsgerichts waren jedoch genauer und präziser und führten somit zur Aufhebung.
~ WEB http://www.verfassungsgerichtshof.at ~ APA304 2015-03-17/12:51