Wiener Wahlrecht - Landtagspräsident Kopietz verweist auf Präsidiale

~ --------------------------------------------------------------------- KORREKTUR-HINWEIS In APA305 vom 17.03.2015 muss es im ersten Absatz ...

~ --------------------------------------------------------------------- KORREKTUR-HINWEIS In APA305 vom 17.03.2015 muss es im ersten Absatz „... am DIENSTAG (nicht: Freitag)“ sowie im zweiten Absatz „... am gestrigen MONTAG (nicht: Donnerstag)“ heißen. --------------------------------------------------------------------- ~ Wien (APA) - Am 27. März wird sich im Landtag entscheiden, ob Wien ein neues Wahlrecht bekommt oder nicht. Die Grünen wollen durch Eingriff in die Geschäftsordnung die Änderung der Mandatsermittlung doch noch durchbringen. Die SPÖ hält dies für rechtlich nicht machbar. Landtagspräsident Harry Kopietz (SPÖ) wollte sich am Dienstag auf APA-Anfrage inhaltlich nicht zur Causa äußern und verwies auf die Präsidiale.

Er habe die von den Grünen am gestrigen Montag eingebrachten Anträge bereits an alle anderen im Landtag vertretenen Fraktionen weitergeleitet, berichtete Kopietz. Zu den unterschiedlichen Rechtsauffassungen zwischen Rot und Grün wolle er sich „sicher nicht“ im Vorfeld der Sitzung äußern, so der Landtagspräsident. Man werde derlei Fragestellungen sowie das gesamte Prozedere in der Präsidiale besprechen. Sie findet am Mittwoch, 25. März, statt.

Die Wahlrechtsdebatte ist inzwischen längst in den juristischen Tiefen der Geschäftsordnung angelangt. Die Grünen hatten angekündigt, Anträge zu einer Änderung derselben einzubringen. Dadurch soll erreicht werden, dass der eigentliche Antrag zur Eliminierung des mehrheitsfördernden - und somit die SPÖ begünstigenden - Faktors vom Landtagspräsidenten zwingend zur Abstimmung zugelassen werden muss.

SPÖ-Klubchef Rudi Schicker konterte mit Verweis auf die Stadtverfassung umgehend, dass Änderungen der Geschäftsordnung nicht sofort, sondern erst nach Kundmachung im Amtsblatt bzw. nach Abrufbarkeit im Internet wirksam würden. Heute auf die Schicker‘schen Einwände angesprochen, hieß es seitens der Grünen nur, dass man in der Sache eine andere Rechtsansicht habe als die SPÖ.