Raubprozess: Geschäftsmann erlitt bei Überfall Gesichtsfraktur
Wien (APA) - Ein brutaler Überfall ist am Dienstag im Wiener Straflandesgericht verhandelt worden. Ein Geschäftsmann war am 17. Dezember 201...
Wien (APA) - Ein brutaler Überfall ist am Dienstag im Wiener Straflandesgericht verhandelt worden. Ein Geschäftsmann war am 17. Dezember 2013 in seiner Wohnung in Wien-Leopoldstadt ausgeraubt worden, wobei ihm der Täter derart heftige Faustschläge und Kopfstöße versetzte, dass er eine Gesichtsfraktur und schwere Kopfverletzungen erlitt. Der Angeklagte bekannte sich „nicht schuldig“.
„Ich habe mit dieser Sache nichts zu tun“, betonte der 31-Jährige vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Minou Aigner). Am Tatort war allerdings eine Armbanduhr sichergestellt worden, auf der sich DNA-Spuren des Mannes fanden. Dieser ließ das als Schuldbeweis nicht gelten: Er habe vor dem inkriminierten Geschehen mit einem Freund Uhren getauscht, weil jenem sein Exemplar besser gefiel.
Dieser Freund kann dazu allerdings derzeit nicht befragt werden. Er hat Österreich verlassen und soll sich inzwischen in der Ukraine aufhalten.
Laut Anklage soll der 31-Jährige, der kurz davor aus einer langjährigen Freiheitsstrafe für einen bewaffneten Raubüberfall vorzeitig bedingt entlassen worden war, im zweiten Bezirk auf einen Überfall aus gewesen sein, weil er kein Geld mehr hatte. Zufällig begegnete er abends in der Castellezgasse einem 54 Jahre alten Kaufmann, der von der Arbeit nach Hause kam. Der Räuber bedrohte ihn vor dem Haustor mit einem Messer und zwang den Mann, ihn in seine Wohnung mitzunehmen. Dort setzte es Schläge, wobei der Täter dem Geschäftsmann auch noch zusetzte, als dieser ihm 700 Euro übergeben hatte.
Im Ermittlungsverfahren hatte das Opfer im Angeklagten den Räuber wieder erkannt - allerdings mit der Einschränkung, er sei sich „nicht völlig sicher“. Der 31-Jährige hat seit seiner Inhaftierung sein Aussehen insoweit verändert, als er sich den Kopf kahl geschoren hat und nunmehr einen Imam-Bart trägt.
Weil der Überfallene seiner Zeugenladung aus unbekannten Gründen nicht nachkam, musste die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt werden.