Gerichtssplitter

15-Jähriger muss sieben Monate in Haft

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Zum dritten Mal musste sich gestern ein erst 15-Jähriger vor dem Landesgericht verantworten. Diesmal ging es um Drohungen, Nötigungen und Kö...

Zum dritten Mal musste sich gestern ein erst 15-Jähriger vor dem Landesgericht verantworten. Diesmal ging es um Drohungen, Nötigungen und Körperverletzung gegenüber Gleichaltrigen. Tatort: der Postplatz in Imst. Vorerst bedingte Haftstrafen ließen den Burschen scheinbar unbeeindruckt. Und so drohte der 15-Jährige wieder mit dem Herschlagen, seiner Großfamilie und der Mafia. Einer, der nicht hören wollte, bekam einen Faustschlag in den Bauch. Genug für das Jugendgericht: „Sie versetzen Schüler und Eltern einer ganzen Kleinstadt in Angst und Schrecken. Ihrem Treiben setzt die Justiz jetzt aber ein Ende. Sie hatten Chancen noch und nöcher. Heute werden über Sie aber drei Monate unbedingte Haft verhängt, dazu widerrufe ich vier einst bedingte Monate. Im Gefängnis haben Sie nun sieben Monate Zeit, über ihre Zukunft nachzudenken. Sie sind türkischer Staatsbürger – machen Sie so weiter, werden Sie wohl bald abgeschoben!“, erklärte das Gericht.

Sechs Flaschen Bier könnten hingegen einen Innsbrucker Pensionisten lebenslang die Freiheit kosten. Als der 66-Jährige nämlich bei dem Diebstahl von einem Supermarktmitarbeiter erwischt worden war, zückte er sein Messer und schrie mit gezückter Klinge: „Weg, weg, weg!“ Auch die angerückte Polizei konnte den 66-Jährigen trotz Warnungen erst durch den Einsatz von zwei Pfeffersprays stoppen. Selbst am Boden wehrte sich der Rentner noch massiv gegen das Anlegen der Handschellen. Da der Angeklagte jedoch von all dem nichts mehr wissen wollte, veranlasste Richter Günther Böhler nun die Bestellung eines Psychiaters zur Gefährlichkeitsdiagnose: „Ihr Verhalten und ihr Vergessen sind einfach zu seltsam. Eine attestierte Unzurechnungsfähigkeit bewirkt bei Ihnen dann zwar Straffreiheit, birgt jedoch für Sie die Gefahr einer bis zu lebenslangen Anstaltseinweisung!“

Einen „Feldversuch“ gab hingegen gestern ein wegen Raubversuchs angeklagter Jus-Student als Motiv für einen Überfall auf einen anderen Studenten an. In einer Unterführung beim Innsbrucker Mitterweg war es jedoch anfänglich ganz klar rein um Geld gegangen. „Wenn das nur Spaß oder ein Experiment gewesen sein soll, dann hätten Sie aufhören können, als Ihr Opfer am Boden gelegen ist. Aber Sie haben weiter eingeschlagen, getreten und Geld gefordert. Da Sie keines bekommen haben, nennen wir so etwas einen fehlgeschlagenen Versuch!“, begründete der Richter neun Monate bedingte Haft und 1200 Euro Geldstrafe. (fell)

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