Sex-Prozess gegen Großvater 2 - Ein Jahr bedingt plus Geldstrafe
Wien (APA) - Der 71-jährige, der sich eigenen Angaben zufolge in die achtjährige Enkelin seiner Lebensgefährtin verliebt und sich über zwei ...
Wien (APA) - Der 71-jährige, der sich eigenen Angaben zufolge in die achtjährige Enkelin seiner Lebensgefährtin verliebt und sich über zwei Jahre hinweg an dem Kind vergangen hatte, ist am Dienstagnachmittag zu einem Jahr bedingter Haft sowie einer unbedingten Geldstrafe von 39.600 Euro (360 Tagessätze zu je 110 Euro) verurteilt worden. Zudem wurde ihm eine finanzielle Wiedergutmachung aufgetragen.
Er muss dem Mädchen binnen zehn Tagen ab Rechtskraft des Urteils 10.000 Euro bezahlen. Außerdem haftet er für allfällige zukünftige seelische Folgeschäden. Weiters muss er seine Psychotherapie fortsetzen und darüber vierteljährlich dem Gericht Bericht legen. Der Mann nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Die Entscheidung ist daher nicht rechtskräftig.
Der Senat ging davon aus, dass es - entgegen der Anklage - zu keiner vaginalen Penetration der Unmündigen gekommen war und bei dieser dahin gehend eine „Scheinerinnerung“ vorliege. Folglich lag formell kein schwerer, sondern ein sexueller Missbrauch im Sinne des § 207 Strafgesetzbuch (StGB) vor, der einen Strafrahmen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vorsieht. Bei der Strafbemessung wurden dem Großvater seine bisherige Unbescholtenheit sowie sein Geständnis mildernd angerechnet. Richterin Martina Hahn nannte dieses „reumütig“. Der Angeklagte habe „gezeigt, wie sehr ihm das leidtut und dass er wirklich mit dem Opfer mitfühlt“.