Neues Gesetz zur Sterbehilfe in Frankreich beschlossen
Paris (APA/AFP) - Mit einer breiten Mehrheit von links bis rechts hat das französische Parlament am Dienstag ein neues Gesetz zur Sterbehilf...
Paris (APA/AFP) - Mit einer breiten Mehrheit von links bis rechts hat das französische Parlament am Dienstag ein neues Gesetz zur Sterbehilfe verabschiedet. 436 Abgeordnete stimmten in der Nationalversammlung in erster Lesung für und 34 gegen die Vorlage, die von einem Sozialisten und einem Konservativen zusammen erarbeitet worden war.
Kernpunkt des Gesetzes ist, dass Todkranke ein Recht auf eine zum Bewusstseinsverlust führende Medikamentenbehandlung bis zum Tod erhalten. Aktive Sterbehilfe - etwa durch das Verabreichen einer tödlichen Dosis von Medikamenten - bleibt verboten.
Frankreichs Präsident Francois Hollande hatte eine Reform der Sterbehilfe-Regelungen in seinem Wahlkampf 2012 versprochen. Denn das bisherige Gesetz aus dem Jahr 2005 galt als zu unklar für Ärzte und zu wenig auf den Patientenwillen ausgerichtet. Darin ist lediglich das Recht verankert, „sterben zu lassen“: Von Fall zu Fall dürfen Ärzte bisher die Leiden unheilbar Kranker an deren Lebensende mit Medikamenten lindern, auch wenn dies zum vorzeitigen Tode führen kann.
Nun sollen todkranke Menschen ein Recht auf eine zum Bewusstseinsverlust führende Medikamentenbehandlung bis zum Tod erhalten. Bei Kranken etwa mit künstlicher Ernährung soll dies mit der Abschaltung der Maschinen einhergehen. Solche Maßnahmen werden auch als indirekte Sterbehilfe eingestuft. „Schlafen vor dem Sterben, um nicht zu leiden“ - so lautet nach eigenen Angaben der Leitsatz der Autoren des Gesetzestextes, der nun in den Senat geht.
Zudem wird dem neuen Gesetz zufolge festgelegt, dass Ärzte einem zuvor formulierten Patientenwillen folgen müssen. Solche Patientenverfügungen gibt es in Frankreich bereits, sie sind aber bisher für die Mediziner nicht bindend und zudem auf drei Jahre begrenzt.
In Frankreich hatte zuletzt der Fall eines Querschnittsgelähmten für Schlagzeilen gesorgt. Die Eltern wollten das Leben des Mannes erhalten, seine Frau und die Ärzte die lebenserhaltenden Maschinen abschalten. Das juristische Tauziehen um das Leben oder Sterben des Mannes dauert an.
Auch in Deutschland soll bis Anfang November ein neues Gesetz zur Sterbehilfe verabschiedet werden. Einig sind sich bei dem umstrittenen Thema alle, dass die Schmerztherapie für Sterbenskranke verbessert und die Hospizversorgung ausgebaut werden soll. Die Diskussion dreht sich im Kern aber um die Beihilfe zum Suizid, die in Deutschland nicht verboten ist, aber in einer Art rechtlicher Grauzone liegt. Aktive Sterbehilfe dagegen soll wie in Frankreich verboten bleiben.