Heta - Haftungen der Länder für Hypos noch umfassender
Wien/Klagenfurt (APA) - Die Haftungen der Bundesländer für ihre Hypo-Landesbanken sind noch höher als bisher bekannt. Laut „Standard“ (Mittw...
Wien/Klagenfurt (APA) - Die Haftungen der Bundesländer für ihre Hypo-Landesbanken sind noch höher als bisher bekannt. Laut „Standard“ (Mittwoch) haften die Landesholdings im Falle einer Insolvenz laut Bankwesengesetz (BWG) mit ihrem gesamten Vermögen uneingeschränkt. Diese Regelung gelte auch, wenn die Hypo teilweise oder ganz verkauft wird.
Die Bundesländer stehen für Verbindlichkeiten gerade, die sie bis März 2007 eingegangen sind - es geht um 35 Mrd. Euro. Hinzu kommt die Solidarhaftung für die Pfandbriefstelle, über die die Hypothekenbanken 5,6 Mrd. Euro aufgenommen haben.
Es gibt aber neben den abreifenden Verbindlichkeiten noch eine weiterreichende Haftung der Landesholdings, wie der „Standard“ mit Bezug auf das BWG (Paragraf 92, Absatz 9) schreibt. Laut diesem haften die Holdings „mit ihrem gesamten Vermögen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft im Falle von deren Zahlungsunfähigkeit“.
Die Regelung wurde getroffen, weil der Gesetzgeber wollte, dass alle Banken mit mehr als 730 Mio. Euro in eine Aktiengesellschaft eingebracht werden. Neben Hypobanken waren auch Sparkassen und Genossenschaften betroffen. Die Regelung bleibt dem Bericht zufolge aufrecht, wenn die Hypo teilweise oder ganz verkauft wurde.
Bei der Kärntner Hypo-Abbaueinheit Heta könnte das teuer werden. Im Fall einer Insolvenz könnten die Gläubiger die Haftung der Kärntner Landesholding ziehen, in der unter anderem der 500 Mio. Euro schwere Zukunftsfonds angesiedelt ist.
Auch andere Länderholdings haben „gefährdetes Vermögen“. Die niederösterreichische Landesbeteiligungsholding beispielsweise hält neben der Hypo 51 Prozent am Stromkonzern EVN und 20 Prozent am Flughafen Wien. In Wien haftet die der Gemeinde nahestehende AV-Z-Stiftung (früher Zentralsparkasse) „für alle Verbindlichkeiten der UniCredit Bank Austria AG im Falle von deren Zahlungsunfähigkeit“. Selbst in Salzburg, das eine Haftung für die verkaufte Hypo per Landesgesetz ausgeschlossen hat, bestehen Risiken, wie der Rechnungshof (RH) im Vorjahr erklärte: „Ein Schlagendwerden auch nur eines Teils dieser Haftungen hätte eine Zahlungsunfähigkeit der Land Salzburg Beteiligungen GmbH zur Folge.“
~ WEB www.heta-asset-resolution.com ~ APA592 2015-03-17/18:59