StGB-Reform - Strafrechtler kritisieren Po-Grapsch-Paragraf

Wien (APA) - Dass „körperliche Belästigungen im Bereich der sexuellen Sphäre“ - Stichwort „Po-Grapschen“ - mit der kommenden Strafrechtsrefo...

Wien (APA) - Dass „körperliche Belästigungen im Bereich der sexuellen Sphäre“ - Stichwort „Po-Grapschen“ - mit der kommenden Strafrechtsreform verboten werden sollen, stößt bei einigen Strafrechtlern auf Widerstand. Der Tatbestand sei sehr unbestimmt, auch Umarmungen könnten darunterfallen, befürchtet Helmut Fuchs von der Universität Wien laut der „Presse“ (Mittwoch-Ausgabe).

Fuchs‘ Innsbrucker Kollege Klaus Schwaighofer hegt ähnliche Befürchtungen. Laut dem Gesetzentwurf soll künftig nicht nur (wie bisher) die Belästigung durch eine ungewünschte geschlechtliche Handlung strafbar sein. Gelten würde dies auch für „eine nach Art und Intensität einer solchen vergleichbare, der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörige körperliche Handlung“. Beide sprechen sich dafür aus, auf die Ausweitung des Paragrafen 218 ganz zu verzichten.

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) betonte laut „Presse“, dass die Formulierung im Entwurf auf Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) zurückgeht: „Sie wollte das jetzt einmal so haben, damit es zur Freigabe des Entwurfs zur Begutachtung kommen konnte.“ Im Rahmen der sechswöchigen Begutachtungsfrist „wird man sich auch überlegen müssen, ob der eine oder andere Tatbestand vielleicht von der Formulierung tatsächlich zu unbestimmt ist“, sagte Brandstetter zur StGB-Reform. Dabei werde man auch prüfen, ob schon das Umarmen unter den neuen Paragraf 218 fiele: „Ich kann durchaus nachvollziehen, dass es hier Kritik gibt.“