Heta: Haftungen 2 - NÖ Beteiligungsholding sieht sich nicht betroffen

St. Pölten/Wien/Klagenfurt (APA) - Die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH hat Dienstagabend in einer schriftlichen Stellungnahme bestritten,...

St. Pölten/Wien/Klagenfurt (APA) - Die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH hat Dienstagabend in einer schriftlichen Stellungnahme bestritten, im Falle einer Insolvenz der niederösterreichischen Landes-Hypo mit ihrem gesamten Vermögen uneingeschränkt zu haften. Die Rede war von „Falschmeldungen“. Die vom „Standard“ angeführte Bestimmung des Bankwesengesetzes (BWG) komme nicht zur Anwendung.

Die 1922 gegründete Landes-Hypothekenanstalt für Niederösterreich sei 1992 aufgrund der Vorgaben des BWG in eine Aktiengesellschaft eingebracht worden. Der Paragraf 92 Abs. 9 dieses Gesetzes bestimme, dass die einbringende Bank, sofern sie bestehen bleibe, mit ihrem gesamten Vermögen weiter hafte. Die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH sei erst zwölf Jahre nach der Einbringung gegründet worden. 2004 habe die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH vom Land bzw. drei Jahre später den Aktienanteil von der ÖVAG käuflich erworben.

„Auf den Kauf von Aktien einer bestehenden Bank-Aktiengesellschaft kann der § 92 BWG in keinster Weise angewendet werden“, wurde betont. Selbst im erwähnten Fall seien die Beteiligungen der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH also nicht betroffen.

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