GVO-Anbauverbot - Begutachtungsfrist für Gentechnikgesetz zu Ende
Wien (APA) - Die Begutachtungsfrist für die Novelle zum Gentechnikgesetz ist heute, Mittwoch, zu Ende gegangen. Mit der Novelle können EU-Lä...
Wien (APA) - Die Begutachtungsfrist für die Novelle zum Gentechnikgesetz ist heute, Mittwoch, zu Ende gegangen. Mit der Novelle können EU-Länder den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen verbieten, auch wenn diese in anderen Staaten zugelassen sind. Im April soll das Gesetz dem Ministerrat vorliegen, hieß es von einer Sprecherin von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ).
Die Novelle erfolgt aufgrund eines Beschlusses des EU-Parlaments in Straßburg, mit dem ein GVO-Anbauverbot für einzelne EU-Staaten ermöglicht worden ist. Die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht soll noch vor dem Sommer erfolgen, so das Gesundheitsministerium. Das Gesetz sieht vor, dass Österreich - wie alle anderen EU-Staaten - den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen verbieten kann.