Spitalsärzte - Aufregung um Erlass des Sozialministeriums

Wien/Graz (APA) - Ein Erlass des Sozialministeriums zur Ärzte-Arbeitszeitregelung sorgt speziell in der Steiermark für Aufregung. Laut „Klei...

Wien/Graz (APA) - Ein Erlass des Sozialministeriums zur Ärzte-Arbeitszeitregelung sorgt speziell in der Steiermark für Aufregung. Laut „Kleine Zeitung“ (Mittwoch-Ausgabe) geht es um den Durchrechnungszeitraum für die Durchschnittsarbeitszeit und die Länder-Befürchtung eines finanziellen Mehraufwands. Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) sprach von „überflüssiger Panikmache“ und versprach eine Klarstellung.

Knackpunkt ist die Frage, ob für die Durchrechnung im Zusammenhang mit dem Urlaub der Ärzte eine Sieben- oder Fünftagewoche herangezogen wird. Die Spitäler rechnen mit sieben Tagen, im Erlass wird bei Berechnung der durchschnittlichen Arbeitszeit aber von fünf ausgegangen. Aus Ländersicht ändert sich damit alles: Ruhezeiten, Dienstpläne, und man bräuchte mehr Ärzte.

Allein in der Steiermark werden dadurch Mehrkosten von 50 bis 70 Mio. Euro befürchtet. „Wenn das so gespielt wird, werden alle Bundesländer gemeinsam gegen das Sozialministerium vorgehen. Denn diese Verordnung wird das ganze System nicht aushalten“, warnte der steirische Gesundheitslandesrat Christopher Drexler (ÖVP) in der „Kleinen Zeitung“. Die Personalverantwortlichen der Spitäler haben sich in einem Brief an das Sozialministerium gewandt.

Dort versteht man die Aufregung nicht. In Tirol habe es ein ähnliches Problem wie in der Steiermark gegeben, dort habe man dies aber in Ruhe klären können. „Der bestehende Erlass des Sozialministeriums zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz führt offensichtlich zu unterschiedlichen Interpretationen, welche zuständige Landesräte anscheinend in Wahlkampfzeiten zu überflüssiger Panikmache verleitet“, grollte Hundstorfer in einer Aussendung.

Im bestehenden Erlass sei zwar lediglich ein Beispiel für eine Fünftagewoche enthalten. Bei der Berechnung der durchschnittlichen Arbeitszeit könne aber auch eine Siebentagewoche als Grundlage herangezogen werden. Es sei derzeit ein detaillierter Erlass in Ausarbeitung, der diesen Punkt eindeutig klarstellen werde, so Hundstorfer. „Es wird daher in diesem Punkt sicher keinerlei Strafen für ärztliche Direktoren geben.“