Prozess gegen Daimler/EADS in Frankreich möglicherweise vor dem Aus

Paris (APA/AFP) - Der Prozess in Frankreich gegen den deutschen Autobauer Daimler wegen mutmaßlichen Insiderhandels beim Luftfahrtkonzern Ai...

Paris (APA/AFP) - Der Prozess in Frankreich gegen den deutschen Autobauer Daimler wegen mutmaßlichen Insiderhandels beim Luftfahrtkonzern Airbus steht womöglich vor dem Aus: Der französische Verfassungsrat gab Daimler und anderen Angeklagten am Mittwoch in Paris recht und entschied, dass ein Beschuldigter nicht zweimal wegen desselben Vorwurfs im Bereich des Insiderhandels verfolgt werden kann.

Die französische Börsenaufsicht F hatte die Beschuldigten bereits entlastet, danach begann aber im vergangenen Oktober ein Strafprozess zu denselben Vorwürfen.

Der Strafprozess war kurz nach Auftakt vertagt worden, um auf Antrag der Verteidigung die Verfassungsmäßigkeit der Verfahrens überprüfen zu lassen. Der Verfassungsrat in Paris entschied nun, dass Insiderhandel nicht zweimal von der Finanzaufsicht und von einem Strafgericht verfolgt werden könne. Die aufsehenerregende Entscheidung stellt nicht nur den Prozess in Frage, in dem Daimler angeklagt ist, sondern auch andere ähnliche Verfahren im von Affären geplagten Frankreich.

In dem Daimler-Verfahren wurden auch der französische Lagardere-Konzern und sieben derzeitige oder frühere Manager des inzwischen in Airbus Group umbenannten europäischen Luftfahrt- und Rüstungsriesen EADS angeklagt.

Hintergrund ist der Verkauf von EADS-Anteilen Ende 2005 und Anfang 2006, bei dem die Angeklagten von konzerninternem Wissen profitiert haben sollen. Daimler, Lagardere und EADS-Manager hatten in großem Stil Aktien des Airbus-Mutterkonzerns verkauft - bevor dieser im Juni 2006 Lieferprobleme beim Riesen-Airbus A380 einräumen musste, was zu einem massiven Kurssturz der Aktie führte.

Die französische Börsenaufsicht AMF untersuchte die Vorfälle. Ende 2009 wurden alle Beschuldigten vom Vorwurf des Insiderhandels entlastet. Die strafrechtlichen Ermittlungen wurden aber fortgesetzt und mündeten in den Prozess.

Die Verteidigung verwies auf europäische Regelungen, nach denen kein Beschuldigter zweimal wegen derselben Tat verfolgt werden kann. Bekannt ist dieses Rechtsprinzip unter dem lateinischen Namen „Ne bis in idem“ (nicht zweimal wegen desselben). In Frankreich hatten die obersten Gerichte bisher immer die Zulässigkeit von zwei Verfahren nach dem Verwaltungs- und dem Strafrecht bestätigt.

~ ISIN DE0007100000 NL0000235190 WEB http://www.daimler.com

http://www.airbus-group.com ~ APA217 2015-03-18/11:43