Ex-Freundin mit Messer attackiert: Prozess um Mordversuch in Wien

Wien (APA) - Wegen versuchten Mordes hatte sich am Mittwoch ein 27-jähriger Mann im Wiener Straflandesgericht zu verantworten. Er soll in de...

Wien (APA) - Wegen versuchten Mordes hatte sich am Mittwoch ein 27-jähriger Mann im Wiener Straflandesgericht zu verantworten. Er soll in der Nacht auf den 28. Juli 2014 in Wien-Meidling seine Ex-Freundin mit einem Messer attackiert haben, was er entschieden in Abrede stellte. „Die Anklage ist extrem schwach. Es wurde sehr, sehr einseitig ermittelt“, meinte Verteidigerin Katrin Ehrbar.

Fest steht, dass die 30-jährige Frau mit zwei männlichen Begleitern beim Angeklagten auftauchte, weil sie angeblich Kleider und Post aus der Wohnung holen wollte. Allerdings war es zu diesem Zeitpunkt weit nach Mitternacht. Die Zeiger der Uhr zeigten 1.10 Uhr, als der 27-Jährige in der Unterwäsche die Tür aufmachte, weil er draußen wen am Schloss hantieren hörte.

Die Frau behauptet, wenige Wochen, nachdem sie im Jahr 2010 den gelernten Koch kennengelernt hatte, mit diesem Schluss gemacht zu haben. Seither werde sie von diesem verfolgt, belästigt, auch am Arbeitsplatz terrorisiert. Allerdings wohnte ihr angeblicher Ex bis zuletzt in ihrer Wohnung, während sie angeblich erst kurz vor der inkriminierten Tat zu ihrem Bruder gezogen war, um sich um dessen Kinder zu kümmern. Die Schwägerin der 30-Jährigen war plötzlich gestorben.

Draußen vor der Tür standen weit nach Mitternacht aus Sicht des Angeklagten völlig überraschend neben seiner vermeintlichen Freundin zwei ihm unbekannte Männer. Einer davon soll, wie der Angeklagte später zur Kenntnis nehmen musste, ihr neuer Lebensgefährte sein. Er sei mit einem Pfefferspray besprüht und einem Küchenmesser sowie einer Plastikpistole bedroht worden, erzählte der 27-Jährige dem Schwurgericht (Vorsitz: Stefan Apostol). Er habe sich mit einem Schweizer Messer unzureichend gewehrt und sei schließlich aus Angst und fast nackt ins Freie und davongelaufen. Auch die Angreifer hätten sich im Laufschritt entfernt.

Die 27-Jährige behauptet demgegenüber, der späte Besuch wäre vereinbart gewesen. Ihr Ex-Partner habe die Tür aufgerissen und sei sogleich mit einem „Rambo-Messer“ auf sie, ihren neuen Freund und einen Freund dieses Mannes losgegangen. Sie wären davongelaufen, der 27-Jährige hätte sie verfolgt, eine Kreuzung weiter eingeholt und ihr mit dem Messer tief in den Hals geschnitten. Die Ärzte stellten später im Spital eine 15 Zentimeter lange, bis in die Nackenmuskulatur reichende Schnittwunde fest, die ihrem Grade nach jedenfalls als schwer einzustufen war. Ohne rasche ärztliche Versorgung hätte aufgrund des Blutverlusts Lebensgefahr bestanden.

Er habe die Frau nicht vorsätzlich mit dem Messer attackiert, versicherte der Angeklagte. Er sei auf der Straße eingeholt worden, zu Sturz gekommen und habe mit dem Schweizer Messer nur herumgefuchtelt.

Die Beweiswürdigung fiel dem Gericht insofern schwer, als bei den Ermittlungen aus nicht nachvollziehbaren Gründen einiges unterlassen worden war. Die Waffe, die der Angeklagte getragen hatte, wurde nicht sichergestellt. Die Gegenstände, die seine nächtlichen Besucher angeblich bei sich hatten, sind zwar vorhanden, wurden aber nicht auf DNA-Spuren untersucht, so dass beispielsweise nicht fest steht, wer tatsächlich das lange Küchenmesser in Händen hielt, das auch als Tatwaffe infrage kommen könnte. Von der Polizei wurde nicht einmal ermittelt, wer der zweite Begleiter der 30-Jährigen war - von diesem ist bis heute lediglich der Vorname „Bob“ bekannt. Er stand damit vorerst nicht als Zeuge zur Verfügung.