Imst

Rietzer Deponie-Häuser stehen vor Abriss

© Kanzlei Hohenauer

Von Reinhard Fellner...

Von Reinhard Fellner

Rietz –Die Tragödie um die einst auf einer stillgelegten Mülldeponie errichteten Einfamilienhäuser im Rietzer Ortsteil Lußrain scheint für die Eigentümer kein Ende zu nehmen. Baulich liegt nun auf deren Antrag in letzter Konsequenz eine Abbruchsbewilligung der Gemeinde für die Häuser Lußrain 22, 24 und 26 vor, wie deren Anwalt Thomas Girardi Freitag der Tiroler Tageszeitung mitteilte.

Die Eigentümer der Häuser haben nun ein Jahr Zeit, den Abbruch der schief stehenden Häuser abzuwickeln. Ein Gutachten vom Dezember sieht im Abriss, anschließender Bodenverbesserung und der nachfolgenden Neuerrichtung mittlerweile ohnehin die einzig sinnvolle Variante für die Deponie-Ruinen am Lußrain. Nachdem den Anrainern bereits 620.000 Euro für die einst noch für möglich gehaltene Sanierung der Häuser zugesprochen worden waren, brachte Anwalt Girardi deshalb eine weitere Klage auf zusätzlich 896.000 Euro ein, um die bereits verzogenen Hauseigentümer für die notwendige Neuerrichtung schadlos zu halten.

Im Streit um das einstige Sanierungsvorhaben und die damit verbundene Ablehnung des Bauansuchens durch die Gemeinde Rietz haben nun jedoch Bürgermeister Gerhard Krug und sein Gemeindevorstand einen Sieg am Landesverwaltungsgericht davongetragen, wie Gemeinde-Rechtsanwalt Friedrich Hohenauer der TT bestätigte. Nach schweren Vorwürfen gegen Krug, dass dieser die Hauseigentümer schikaniere und die Sanierung verzögere, kam das Gericht nach Prüfung des Sachverhalts zu einer gänzlich anderen Einschätzung. Demnach war nämlich die Einreichung nicht genehmigungsfähig: „Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass derzeit eine auf die tatsächlichen Verhältnisse abgestimmte taugliche Einreichung nicht vorliegt, die es an sich ermöglichen würde, den nach der Tiroler Bauordnung anzustrebenden Sanierungserfolg aus sachverständiger Sicht zu beurteilen“, befand das Gericht. Anwalt Girardi: „Die Einreichung zur Sanierung wird nie mehr vollständig sein können, da mittlerweile keine Sanierbarkeit mehr vorliegt!“ Dorfchef Krug: „Das Urteil bestätigt meine völlig korrekte Vorgangsweise. Ich muss mich an die Gesetze halten, mit dieser Einreichung war eine Genehmigung nicht möglich!“

Anwalt Hohenauer betont zudem, dass in dieser Angelegenheit auch eine Anzeige gegen Krug bei der Staatsanwaltschaft bereits eingestellt wurde.

Nun muss weiter die Justiz entscheiden, ob die Anrainer quasi ruiniert sind, oder das 2150-Seelen-Dorf erneut tief in die Kasse greifen muss.

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