Banker - Bankgeheimnis für Inländer fällt schneller als für Ausländer

Wien (APA) - Das Bankgeheimnis im Inland fällt jetzt offenbar früher als das Bankgeheimnis für Ausländer, so interpretieren Banker die bishe...

Wien (APA) - Das Bankgeheimnis im Inland fällt jetzt offenbar früher als das Bankgeheimnis für Ausländer, so interpretieren Banker die bisher bekannt gewordenen Regierungsvorhaben. Seit die Sparbuch-Anonymität im Jahr 2002 auf OECD-Druck gefallen ist, galt das Thema schon als entschärft. Und Steuersünder schützen sei kein Argument zur Verteidigung.

Ob die Aufweichung im Inland auf Firmen beschränkt bleibt? „Eigentlich egal, das Oma-Sparbuch nahm ohnehin niemand mehr als Argument ernst“, urteilt die Branche, wenngleich verärgert über die Überraschung von voriger Woche. „Das wird wieder ein Stresstest“, sagte ein Banker am Mittwoch. Statt Übergangsfristen würden rückwirkende Vorgaben gemacht.

Als Teil der Steuerreform war am Freitag die bevorstehende Aufweichung des Bankgeheimnisses für Firmen bekannt geworden. Am Sonntag deutete die Regierungsspitze an, dass die Lockerung nicht nur für Betriebe gelten werde, sondern für alle Prüfverfahren Es geht um den Kampf um den Pfusch, um mehr Steuereinnahmen.

Dazu muss ein zentrales Kontoregister aufgezogen werden. Wo dies installiert wird, ist bisher nicht erläutert worden. In Deutschland macht das die Finanzaufsicht Bafin. Dort ist das Register seit 2006 eingerichtet. Die Aufsicht in Deutschland ist mit den Daten aller Geldhäuser in Deutschland vernetzt, seither ist dort kein einheimisches Konto mehr ein Geheimnis. In Deutschland darf nicht nur der Fiskus die Konten abfragen. Es dürfen auch andere Abgabebehörden, Sozialämter, Arbeitsämter oder Gerichtsvollzieher auf alle Bankverbindungen jedes Bankkunden zugreifen.

Die heimischen Banken verweisen ihren Kunden gegenüber rein formal noch auf die geltende Rechtslage, das sei das Bankwesengesetz. Es werden aber bald Entwürfe mit Präzisierungen erwartet. In Österreich müssen nicht nur die Rechtsgrundlagen geschaffen werden, auch die Infrastruktur. An die Nationalbank liefern die Banken schon jetzt jede Menge Daten, aber nicht auf Einzelkontobasis. Auf Einzelkontobasis gehen heute Meldungen an die Kripo, wenn Geldwäscheverdacht vorliegt.

Laut Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) soll das Kontoregister den Finanzbehörden einen Überblick darüber geben, bei welchen Banken die Österreicher Konten unterhalten und nicht nur Firmen-, sondern alle Konten erfassen. Einschau der Finanzbehörden soll aus seiner Sicht „selbstverständlich“ auch in Privatkonten möglich sein - etwa, wenn es um die Prüfung von Pfusch gehe.

Offen geblieben ist bis jetzt, wer Zugriff hat und unter welchen Bedingungen. In Österreich betont die Politik allerdings immer noch, dass nicht jeder nachschauen darf, wer wo ein Konto hat, namentlich bei Sparkonten.

Die Finanzbranche beklagt bisher, dass viele Fragezeichen über dem Plan stünden. „Und das alles noch rückwirkend“. Denn als „Begleitmaßnahmen“, so hieß es gestern in einer Punktation für den Ministerrat, sollen die Banken befristet zur Mitteilung höherer Kapitalabflüsse oder auffälliger Barabhebungen oder von Geldtransfers ins Ausland verpflichtet werden. Die Mitteilung sollte jährlich im Nachhinein erfolgen und erstmals im Jahr 2016 für den Zeitraum 15. März 2015 bis 31. Dezember 2015 gelten - also seit vorigem Sonntag. Um einer etwaigen „Abschleicherproblematik“ vorzubeugen, sollten Abfragemöglichkeiten vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen werden, hieß es. Was die Bankschaltermitarbeiter mit dieser Information jetzt im Detail anfangen sollen, darüber wird in einzelnen Häusern bis auf weiteres gerätselt. Unter anderem fehle eine Zahl, was ein „höherer Kapitalabfluss“ sei.

Dass mögliche Schwarzgelder nun schon nicht mehr abgezogen werden können, gilt in der Finanzbranche als vorweggenommener Start, das Bankgeheimnis in Österreich zu beerdigen.

Das Bankgeheimnis für Ausländer kippt Österreich im EU-Kontext: Österreich wird ab 2017 am automatischen Datenaustausch aller EU-Länder teilnehmen. Die heimischen Banken werden dafür im Herbst 2016 mit den Datenerfassungen beginnen, so dass 2017 der behördliche Info-Austausch starten kann. Demnach meldet nach Bankenangaben die Bank einmal im Jahr personalisierte zurechenbare Kontodaten an das Finanzministerium, das diese Daten an die Finanzbehörden jener Staaten weiterleitet, die am Austausch teilnehmen. Als dies international verhandelt wurde, war stets versichert worden, dass das inländische Bankgeheimnis für Österreicher nicht angetastet würde.

Nun wird davon ausgegangen, dass der Finanzminister die Rechtsgrundlage für beide Schritte in einem Aufwaschen zur Änderung vorlegen wird. Die Lockerung des Bankgeheimnisses auf Abgabenprüfungen braucht ebenso eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat wie der schon länger ausverhandelte internationale Informationsaustausch.