Deutsche Pkw-Maut - Fakten zu Preisen, Ausnahmen und Kontrollen
Berlin (APA/dpa) - Was kommt bei der Straßennutzungsgebühr (Maut) für Personenkraftwagen (Pkw) konkret auf Autofahrer in Deutschland zu? Ein...
Berlin (APA/dpa) - Was kommt bei der Straßennutzungsgebühr (Maut) für Personenkraftwagen (Pkw) konkret auf Autofahrer in Deutschland zu? Einige wichtige Punkte der Gesetzespläne:
STRASSENNETZ: Inländer sollen für das knapp 13.000 Kilometer lange Autobahnnetz und das 39.000 Kilometer lange Netz der Bundesstraßen Maut zahlen - Pkw-Fahrer aus dem Ausland nur auf den Autobahnen.
MAUTPREISE FÜR INLÄNDER: Alle inländischen Autobesitzer müssen eine Jahresmaut zahlen, die vom Konto abgebucht wird. Sie richtet sich nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Autos. Im Schnitt kostet sie 74 Euro, maximal 130 Euro. Benziner sind günstiger als Diesel.
MAUTPREISE FÜR FAHRER AUS DEM AUSLAND: Für Ausländer gibt es neben der genauso berechneten Jahresmaut ergänzend eine Zehn-Tages-Maut (10 Euro) und eine Zwei-Monats-Maut (22 Euro).
AUSGLEICH FÜR INLÄNDER: Inländer sollen für Mautzahlungen durch eine Senkung der Kfz-Steuer wieder entlastet werden - auf den Cent genau. Bei besonders schadstoffarmen Autos (Euro 6) ist es möglich, für Maut und Steuer künftig etwas weniger zu zahlen als jetzt für die Steuer.
BESONDERE FAHRZEUGE: Mautpflichtig sind auch Wohnmobile. Motorräder, Elektroautos, Wagen von Behinderten und Krankenwagen sind mautfrei. Bei Hybrid-Fahrzeugen mit ergänzendem Elektroantrieb wird die Maut nach den jeweiligen Eigenschaften des Verbrennungsmotors berechnet.
KONTROLLEN: Statt an Klebe-Vignetten sollen Mautzahler über das Nummernschild ihres Autos zu erkennen sein. Kontrolliert werden soll dies in Stichproben durch einen elektronischen Kennzeichen-Abgleich. Daten sollen nur hierfür erfasst und schnell wieder gelöscht werden.
STRAFEN: Wer keine Maut zahlt und erwischt wird, muss eine Geldstrafe zahlen. Eine genaue Höhe nennt der Gesetzentwurf vorerst nicht. Geldstrafen sollen auch im Ausland eingetrieben werden.
RÜCKZAHLUNGEN: Inländer, die nachweisen wollen und können, dass sie in einem Jahr nicht auf Autobahnen und Bundesstraßen gefahren sind, können die Maut zurückfordern. Nachweis könnte ein Fahrtenbuch sein.